Dienstunfähigkeit
Hier erfährst du:
Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Lehrer notwendig ist, was sie ungefähr kostet und was es mit der Versorgungslücke beim Ruhegehalt auf sich hat.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte und Lehrer. Das bedeutet, dass der Beamte nicht nur im Fall einer Berufsunfähigkeit, sondern auch bei Dienstunfähigkeit abgesichert ist. Beide Begriffe unterscheiden (Genaueres zu den Unterschieden ist weiter unten zu lesen) sich nämlich voneinander. Es kann beispielweise sein, dass der Dienstherr seinen Beamten im Falle einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, obwohl er laut Bestimmungen der Versicherung noch gar nicht berufsunfähig ist. Eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung würde dann nicht leisten und eine monatliche Rente auszahlen, deswegen gibt es die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte.
Das lässt sich eindeutig mit “ja” beantworten. Vorzeitiger Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ist hier das Stichwort. Beamte können nämlich auch dienstunfähig erklärt werden, wenn Sie nicht vollständig berufsunfähig sind. Daher ist eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte und Lehrer unverzichtbar, damit auch bei Dienstunfähigkeit geleistet wird. Stichwort Rente: Beamte zahlen auch nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten somit vom Staat auch keine Erwerbslosenrente.
Wenn man auf Lebenszeit verbeamtet ist, hat man zwar einen Anspruch auf Ruhegehalt, allerdings erst nach 5 Dienstjahren. Zu dem richtet sich die Höhe der Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung nach den geleisteten Dienstjahren des Beamten. Gerade am Anfang ist die Leistung hier nicht ausreichend. Beamte auf Widerruf (gemeint sind angehende Lehrer also Referendare) oder auf Beamte auf Probe haben gar keinen Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen.
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Gerade Beamte auf Widerruf (Referendare) und als Beamte auf Probe sind bei Dienstunfähigkeit besonders gefährdet, denn einen Anspruch auf Ruhegehalt gibt es nicht! Deswegen ist die Absicherung der eigenen Arbeitskraft für angehende Beamte und Referendare besonders wichtig. Zu beachten ist weiterhin, dass sich die Höhe des Ruhegehaltes für Beamte auf Lebenszeit nach den geleisteten Dienstjahren richtet. Gerade am Anfang der Laufbahn ist die Versorgungslücke besonders groß. Im Worst-Case-Szenario wird man bei Dienstunfähigkeit gänzlich ohne Leistung entlassen.
Aus dem Beamtenversorgungsgesetz lässt sich Folgendes entnehmen:
“Die Beamtin oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist.”
oder
“Als Dienstunfähig kann auch angesehen werden, … wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer 6 Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.”
Hier verbergen sich die größten Risiken für angehende Lehrer (Referendare) und Beamte. Als Beamter auf Widerruf, bzw. auf Probe droht bei Dienstunfähigkeit durch einen Freizeitunfall oder eine Krankheit, die in keinem Zusammenhang zur Tätigkeit steht, die Entlassung.
Das bedeutet, dass der Beamte auf Widerruf, bzw. auf Probe tatsächlich aus dem Dienst entlassen wird, und keinerlei versorgungsrechtliche Ansprüche genießt. Er wird in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert für die Zeit, die der Beamte seinen Dienst geleistet hat und hat evtl. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Hier muss aber auch eine Wartezeit erfüllt sein (in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein, oder man muss mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein.).
Die Nachversicherungszeit wird zwar angerechnet, langt aber gerade bei Beamten auf Widerruf, die über den ersten Bildungsweg kommen oftmals nicht um Ansprüche auszulösen. Das macht eine Dienstunfähigkeitsversicherung so essentiell.
Neben der allgemeinen Dienstunfähigkeit, gibt es noch eine spezielle Dienstunfähigkeit. Diese sieht auf den ersten Blick gar nicht so anders aus, als die allgemeine Dienstunfähigkeit, hat allerdings weitreichende Konsequenzen für die Betroffenen. Hier ein Beispiel für eine Formulierung aus dem Bundespolizeibeamtengesetz, die speziell Beamte der Bundespolizei betrifft:
Der Verlust eines Zeigefingers (Schießfinger) bei einem Soldaten oder einem Polizisten wäre kein alleiniger Leistungsauslöser nach dem Berufsunfähigkeitsbegriff. Auch nach dem allgemeinen Dienstunfähigkeitsbegriff würde wohl keine Leistungspflicht ausgelöst werden, da der Dienstherr den Beamten vermutlich nicht wegen allgemeiner, sondern spezieller Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen, bzw. im Innendienst weiter einsetzen würde.
Mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel wäre die Versorgungslücke hier geschlossen.
Zielgruppe hierfür sind Beamte des Vollzugsdienstes, also
Seit der Föderalismusreform von 2005 liegt die Gestaltung der Beamtenversorgungsgesetze in den Händen der jeweiligen Dienstherren. Hier haben sich über die Zeit einige Unterschiede entwickelt, gerade im uniformierten Bereich. So hat bei weitem nicht jede Landesregierung spezielle Regelungen für ihre Beamten aus den Bereichen Polizei/ Feuerwehr und Justizvollzug aufgestellt. Gibt es keine spezielle Regelung, so wird eine Dienstunfähigkeit nach den Maßstäben der allgemeinen Dienstunfähigkeit geprüft. Damit kann auf eine spezielle Dienstunfähigkeit verzichtet werden. Welcher Dienstherr welche Regelungen getroffen hat, gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt wird, erhält er keine Rente, sondern ein sogenanntes Ruhegehalt – allerdings hat man darauf i. d. R. erst nach einer 5-jährigen Wartezeit einen Anspruch. Konkret:
Junge Beamte erhalten bei Eintritt der Dienstunfähigkeit in den ersten Berufsjahren kein Ruhegehalt! Das Ruhegehalt für Beamte auf Lebenszeit steigt mit jedem Dienstjahr an und erreicht nach 40 Jahren 71,75 % des letzten ruhegehaltsfähigen Gehalts – ein beachtliches Niveau, das jedoch meist erst kurz vor dem Pensionsalter erreicht wird. In der Zeit davor ist die gesetzliche Absicherung bei Dienstunfähigkeit deutlich geringer und die Versorgungslücke entsprechend groß (Mindestversorgung). Vor dem Hintergrund der derzeitigen Staatsfinanzen weiß zudem niemand, ob dieses hohe Niveau auch zukünftig erhalten bleibt.
2010 wurde die Höhe des Ruhegehalts für Beamte nach 40 Dienstjahren bereits von 75 % auf jetzt 71,75 % abgesenkt!
Und: es muss wie Arbeitslohn in voller Höhe versteuert werden.
Je früher man mit der Absicherung beginnt, umso geringer sind die Kosten. Allerdings muss man sagen, das die Kosten nur individuell betrachtet werden können. Faktoren, die die Prämie der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Lehrer beeinflussen, sind zum Beispiel die gesundheitliche Situation, das gewünschte Versicherungsalter und die Höhe der abgesicherten Rente. Exemplarisch möchten wir ein paar Musterbeispiele anführen:
Am Wichtigsten bei einer Arbeitskraftabsicherung für Beamte und Lehrer ist das Vorhandensein einer Dientunfähigkeitsklausel bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Warum haben wir oben bereits erläutert. Weiterhin sollten vor dem Abschluß die Versicherbarkeit im Hinblick auf den eigenen Gesundheitszustand genaustens geprüft werden. Gegebenenfalls solltet ihr mit einem Experten eine Anonyme Risikovoranfrage machen.
Auch solltet Ihr darauf achten, dass eure Versicherungen (das gilt für alle, nicht nur für die Dienstunfähigkeitsversicherung) Möglichkeiten zur Anpassung bietet, den euer Leben verläuft nicht linear, so sollte es eure Versicherung auch nicht sein!
Für Referendare und Dienstanfänger gibt es häufig Sondertarife für eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer besonderen Preis/ Leistungsausgestaltung.
Genau hinschauen sollte man bei Versicherungen mit Kombimodellen, wo eure Arbeitskraftabsicherung mit einem Altersvorsorgevertrag verknüpft wird. Hier solltet ihr ganz genau hinschauen, und euch sicher sein, dass ihr das Produkt verstanden habt und es als Transparent erachtet.
Häufig sind die Kosten hier um einiges höher, als bei einer Einzelvertragslösung!
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist eine Haftpflicht, speziell auf die Bedürfnisse von Lehrern und Referendaren angepasst.
Lehrer haften unter Umständen gegenüber Ihrem Dienstherren und benötigen Schutz, der über die private Haftpflicht hinausgeht.
Auch Lehrer die im öffentlichen Dienst mit entsprechendem Tarifvertrag angestellt sind (TVöD) benötigen den Schutz!
Referendare besitzten ebenso wie Lehrer Pflichten. Referendare sollten sich daher ebenso mit einer Diensthaftpflichtversicherung gegen Regressforderungen durch den Dienstherrn absichern.
Eine Diensthaftpflicht schützt auch vor Regressforderungen des Dienstherrn.
Eine private Haftpflicht würde in diesem Fall nicht für dich einspringen und ist daher auch nicht ausreichend.
Prüfe daher immer, ob die Diensthaftpflicht in deinem Vertrag eingeschlossen ist und wenn nicht, ob dies möglich ist.
Trifft weder das Eine noch das Andere zu, so nimm’ gerne Kontakt zu uns auf, auch hierfür gibt es eine Lösung!
Ob Familie oder nur der Partner bzw. das eigene Kind mitversichert sollen, beides ist problemlos möglich.
Um Kosten und Verwaltungsaufwand einzusparen, solltet Ihr euch auf jeden Fall um eine Zusammenlegung bzw. Mitversicherung kümmern.
Gerne unterstützten wir euch hierbei und übernehmen den Papierkram für euch!
Mehrere Faktoren haben Einfluss auf die Kosten einer Diensthaftpflichtversicherung.
Unter anderem sind hier die Zahl der versicherten Personen, die Zahlweise und die sonstige Ausgestaltung zu nennen.
Als Richtwert kann man sich eine jährliche Prämie von ca. 50-70€ merken.
Calix Die Lehrerberater sind zertifizierte Experten mit der Erfahrung aus über 2000 Lehrerberatungen.
Calix Die Lehrerberater analysieren und prüfen jedes Produkt auf Herz und Nieren bevor wir es dir vermitteln.
Calix Die Lehrerberater informieren dich transparent und immer auf Augenhöhe.
Calix Die Lehrerberater begleiten dich dein gesamtes Beamtenleben, egal ob Student, Referendar oder fertiger Lehrer.
Calix Die Lehrerberater ist 100% unabhängig, wir handeln immer in deinem Interesse, nicht in dem einer Bank oder Versicherung.
Calix Die Lehrerberater ist immer für dich da, unser Service endet nicht mit dem Vertragsabschluss. Egal ob Rechnungseinreichung oder Unterstützung bei einem Schadenfall , wir sind dein erster Ansprechpartner.
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Auch bei Online-Abschlüssen zahlst du eine Provision. Sie werden häufig nicht ausgewiesen ,sondern sind in deinem Tarif mit “drin”, etwa indem es in den Tarif eingepreist wird.
Vor allem bei der privaten Krankenversicherung bieten die Versicherungsunternehmen keine provisionfreien Tarife oder ähnliches an.
Zwar kannst du einen Vertrag im Internet abschließen, allerdings wird die Prämie der Versicherung die gleiche sein, als wenn du den Vertrag über uns abschließt. Bei Online-Abschlüssen verzichtest du allerdings auf unsere umfassende Beratung. Häufig kommt es dann vor, dass du eine günstige Versicherung gewählt hast, die aber nicht ideal zu deinen Bedürfnissen passt. Auch ist die korrekte Beantwortung von Gesundheitsfragen ohne profesionelle Hilfe häufig mit Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Denn wenn dir hier (auch ungewollte) Fehler unterlaufen, kann es sein, dass dein Versicherungsschutz erlischt oder für nichtig erklärt wird. Das kann in natürlich in vielerlei Hinsicht problematisch werden.
Natürlich endet unser Service nicht nach dem Vertragsabschluss! Wir begleiten dich weiter und stehen dir bei allen Fragen oder Veränderungen als erste Ansprechpartner zur Verfügung.
Egal, ob es um die Meldung eines Schadenfalles, um die Einreichung von Rechnungen bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle, oder um die Veränderung deines Versicherungsschutzes geht (zum Beispiel bei einem Umzug oder Änderung deines Bedarfs).
Wir sind für dich da und helfen dir weiter!
Der Versicherungsmakler ist freier Unternehmer und hinsichtlich der Versicherungsgesellschaften ungebunden.
Er ist kein Vertreter oder Beauftragter einer Gesellschaft, hat also keinen Dienst- oder Vermittlervertrag. Ein Versicherungsmakler hat Kooperationsverträge mit vielen verschiedenen Gesellschaften.
Um die für dich passende Versicherungslösung zu finden, steht dem Makler also nahezu der gesamte Versicherungsmarkt zur Verfügung. Für seine Beratungs- und Vermittlungstätigkeit erhält er eine Courtage von den Versicherungsunternehmen. Anders als alle anderen Vermittler steht der Makler auch rechtlich auf der Seite des Kunden. Nur so kann er dessen Interessen auch wirklich vertreten.
Weitere Infos gibt es hier: Vorteile autarker Versicherungsberatung
…da die Versicherer durch uns als Versicherungsmakler u. a. eigene Vertriebskosten sparen (z. B. gesellschaftseigene Vertreter, Banken, Werbung, Onlinevergleichsportale), ist es branchenüblich, dass die Versicherungsmakler eine sogenannte Maklercourtage erhalten. Euch entstehen neben der regelmäßig zu entrichtenden Versicherungsprämie jedoch keine zusätzlichen Kosten für unser umfassendes Dienstleistungsangebot, sofern nicht separat für bestimmte Leistungen vorab eine Servicepauschale oder Honorar vereinbart wurde.