Medizinerhaftpflicht

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Kürze:

Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine der essentiellen Absicherungen für Ärzte! Diese Versicherung ist dafür da, wenn im Schadenfall ein Patient den Arzt, seine Mitarbeiter oder die Praxisorganisation für Fehler in der medizinischen Behandlung verantwortlich macht und Schadensersatzforderungen stellt.

In einem solchen Fall wehrt die Berufshaftpflichtversicherung unberechtigte Vorwürfe der Patienten gegen den Arzt ab. Bei berechtigten Ansprüchen, leistet die Berufshaftpflichtversicherung und schützt damit den Arzt vor den finanziellen Folgen und möglicher existentieller Risiken.

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Unterschied Berufshaftpflichtversicherung und private Haftpflichtversicherung

Eigentlich ist schon im Namen enthalten, worin die konkreten Unterschiede zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer privaten Haftpflichtversicherung liegen. Die Privathaftpflicht greift, wenn ich als Privatperson, also in meinem Alltag unabhängig von meiner beruflichen Tätigkeit, einen Schaden verursache. Füge ich dagegen im Berufsleben anderen Personen Schaden zu, oder werden Sachen, oder Vermögen geschädigt, greift die Privathaftpflicht nicht mehr und genau dafür gibt es die Berufshaftpflicht.

Tatsächlich wird die Berufshaftpflichtversicherung in der Muster-Berufsordnung – diese enthält alle berufsrechtlichen und ethischen Grundsätze für den ärztlichen Beruf, und gilt als Grundlage für die Berufsordnungen der jeweiligen Ärztekammern – für Ärzte vorgeschrieben. Die Ärztekammern der jeweiligen Bundesländer erlassen dann wiederum eigene Berufsordnungen, auf Grundlage des Heilberufe- und Kammergesetzes des Bundeslandes.

Wann entstehen Schadenersatzansprüche während medizinischer Tätigkeit?

Sobald sich ein Patient von einem Arzt behandeln lässt, geht dieser einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt ein. Dieser Vertrag kommt schon durch schlüssiges Verhalten zustande und muss nicht extra schriftlich gegengezeichnet werden. Schlüssiges Verhalten kann schon das Betreten der Praxis sein. Es soll hier nicht in aller Tiefe auf den Behandlungsvertrag zwischen Ärzten und Patienten eingegangen werden. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass dadurch der Arzt gewisse Pflichten gegenüber dem Patienten hat. Der Arzt kann bei Verletzung dieser Pflichten in Haftung genommen werden. Schadensersatzforderungen können also entstehen, bei:

Pflichtverletzung laut Behandlungsvertrag:       

  • Behandlungsfehler
  • Verletzte Aufklärungspflicht
  • Mangelnde Dokumentation

Patient nimmt durch Pflichtverletzung Schaden

Patient kann Schadensersatzforderung stellen

Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag (im Gegensatz zum Werksvertrag), das heißt, dass der Arzt den Patienten keinen Heilerfolg schuldet. Das wiederum bedeutet, dass der Patient kein Recht auf Schadensersatz hat, nur weil keine Besserung der Beschwerden eintritt.

Muss der Arzt beispielsweise für einen Behandlungsfehler Verantwortung übernehmen, greift der Schutz der Berufshaftpflichtversicherung, welche dann die Kosten für Gericht und Rechtsanwalt, und gegebenenfalls auch die weiteren Kosten entsprechend eines Urteils, also Schmerzensgeld oder Kosten für Folgebehandlungen, übernimmt.

Verschuldenskategorien im Arzthaftrecht

Verschuldenskategorien werden unterteilt in:

  • Einfache Fahrlässigkeit
  • Normale/mittlere Fahrlässigkeit
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Vorsatz

Ab der Kategorie der groben Fahrlässigkeit, kann das Risiko bestehen, dass die Berufshaftpflicht für Ärzte nicht leistet. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit leistet. Der Begriff grobe Fahrlässigkeit ist besonders für angestellte Ärzte bei der Abwägung einer Berufshaftpflichtversicherung wichtig.

Beispiele für Schäden in der Arzthaftpflicht

Absicherung Risiko Arzthaftpflichtversicherung

Meist springt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte bei den Schadenstypen von Sach- und Personenschäden ein.

Beispiel Sachschaden: Beschädigung, Verlust oder Zerstörung einer Sache: in der Praxis oder im Krankenhaus entsteht ein Feuer durch eine Zigarette, die ein Mitarbeiter unachtsam in einem Mülleimer entsorgt. Besitz von Patienten wird dabei zerstört.

Beispiel Personenschäden: Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod einer Person: es kann auch ganz banal sein, der Boden in der Praxis ist frisch gewischt, aber nicht gekennzeichnet, ein Patient rutscht aus und bricht sich die Hüfte.

Es gibt mannigfaltige Risiken im Alltag eines Arztes, in denen Fehler auftreten und zu Schadensersatzansprüchen von Parienten führen kann. Um die Risiken zu veranschaulichen, sind hier ein paar praxisnahe Beispiele für Schäden in Bezug auf die Arzthaftpflicht:

Falsche Diagnose beim Neurologen

Ein Patient berichtet von starken Kopfschmerzen. Der Arzt diagnostiziert Spannungskopfschmerz und verschreibt Ibuprofen und veranlasst keine weiteren diagnostischen Untersuchungen. Der Patient muss ein paar Wochen später in die Notaufnahme, da die Kopfschmerzen sich akut verschlimmern. Dort wird ein Tumor im Gehirn entdeckt, der schon Wochen vorher durch ein MRT entdeckt hätte werden können. Der Patient verklagt den Neurologen.

Allergischer Schock durch falsches Medikament

Ein Patient kommt mit Mandelentzündung zum HNO-Arzt. Dieser verschreibt ein Antibiotikum mit Penicillin. In der Anamnese des Patienten wird versäumt, nach bestehenden Allergien zu fragen. Dieser ist gegen Penicillin allergisch und erleidet nach Einnahme des Antibiotikums einen anaphylaktischen Schock und muss im Krankenhaus behandelt werden. Die Krankenkasse des Patienten verklagt den HNO-Arzt auf Schadenersatzanspruch.

Intubation falsch ausgeführt

Ein Patient muss wegen einer Vollnarkose für eine OP intubiert werden. Dabei wird die Luftröhre mit der Speiseröhre verwechselt. Erst nach ein paar Minuten fällt es dem Anästhesisten auf. Leider ist es in der Zeit schon zu einer Hirnschädigung des Patienten gekommen. Dieser wird ein Pflegefall. Die Familie verklagt den Anästhesisten.

Richtiges Verhalten im Fall von Schadensersatzansprüchen

Der moderne Patient wird immer kritischer, informierter (leider nicht immer mit richtigen Informationen) und unabhängiger. Die Zeiten, in denen Ärzte als Autoritätsperson gesehen wurden und unbedingtes Vertrauen ihm gegenüber galt, sind vorbei. Das bekommen immer mehr Ärzte zu spüren und sehen sich immer öfter mit Schadensersatzforderungen konfrontiert. Natürlich sind Vorwürfe von Patienten oder Krankenversicherungen nicht immer falsch. Alle Ärzte sind nur Menschen und dass Fehler während der Tätigkeit passieren, liegt in der menschlichen Natur. Dieses Risiko muss jedem verantwortungsvollen Arzt bewusst sein.

Ganz wichtig im Verdacht auf einen Schadensfall: melden Sie diesen unverzüglich Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, egal ob Sie als Arzt eigentlich einen Fehler auf Ihrer Seite ausschließen können; genauso sollten Sie den Schaden auch unabhängig davon melden, ob der Patient, oder ein Rechtsanwalt Ihnen schon einen Fehler vorgeworfen hat. Im Zweifelsfall könnte sonst der Versicherungsschutz Ihrer Berufshaftpflichtversicherung bei zu später Meldung gefährdet sein! Lässt sich also ein Versicherungsfall absehen (ob nun gerechtfertigt oder nicht), sollte die Versicherung so schnell wie möglich benachrichtigt werden.

Mitwirkungspflicht in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Dass die Versicherung der Berufshaftpflicht für Ärzte die Mitwirkungspflicht der Ärzte so ernst nimmt, hat vor allem einen praktischen Grund: in vielen Fällen kann durch frühzeitiges Handeln Schadenmilderung erfolgen und durch Sachverhaltserforschung können Vorwürfe und eventuelle Gerichtsverfahren frühzeitig abgewendet werden. Das kann erheblich Kosten einsparen. Versäumt der Arzt seine Mitwirkungspflicht und wird dadurch die Möglichkeit der Schadensmilderung oder Sachverhaltserforschung verpasst, kann die Berufshaftpflichtversicherung von ihrer Haftung befreit und alle Leistungen gegenüber dem versicherten Arzt eingestellt werden, sodass dieser alle Kosten allein tragen muss.

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte: niemals vorschnell auf Forderungen eingehen, immer sofort die Versicherung benachrichtigen!

Absicherung Risiko Arzthaftpflichtversicherung

Es gibt verschiedene Fälle, in denen Ärzte ihre Berufshaftpflicht kontaktieren sollten:

  1. Unerwünschte Folgen nach Behandlung: wie schon erwähnt, Ärzte schulden keinen Behandlungserfolg, sind jedoch verpflichtet, mindestens eine standardgemäße Behandlung zu leisten. Manchmal birgt diese Behandlung gewisse Risiken von unerwünschten Folgen, beispielsweise bei der Gabe von Medikamenten. Der Patient sollte dies vom Arzt erläutert bekommen. Wenn der Patient trotzdem mit Forderungen für Schadensersatz an seinen Arzt herantritt, sollte dieser nicht voreilig auf diese Forderungen eingehen, sondern umgehend seine Berufshaftpflicht für Ärzte kontaktieren, um sich dazu beraten zu lassen.
  2. Manchmal kündigt sich nichts an, sondern der Patient, sein Anwalt oder seine Krankenkasse treten direkt mit Schadenersatzansprüchen an einen heran. Wie immer gilt: Ärzte sollten in diesem Fall nicht sofort auf die Forderungen eingehen, sondern unmittelbar ihre Berufshaftpflicht informieren. Der Sachverhalt sollte der Versicherung so genau wie möglich geschildert werden. Außerdem braucht der Arzt eine schriftlich unterzeichnete Schweigepflichtentbindung der Person, die Schadensersatz fordert, um die Behandlungsunterlagen Dritten vorlegen zu können.
  3. Es kommt Post von Schlichtungsstelle, Gutachtenkommission der Ärztekammer oder dem Gericht. Auch hier gilt: die Berufshaftpflicht für Ärzte sofort informieren! Auf keinen Fall sollten Ärzte in solchen Fällen ohne Rücksprache eine Stellungnahme abgeben oder Kostenübernahme zusichern. Handeln Ärzte voreilig, ohne Kontakt mit ihrer Berufshaftpflicht aufzunehmen, haften sie mit ihrem eigenen Vermögen. Einen Anwalt sollte man auch erst nach Rücksprache mit der Versicherung kontaktieren. Lässt sich ein Gerichtsverfahren nicht vermeiden, arbeitet die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte mit speziellen Anwälten zusammen, die Experten für solche Fälle sind.

Berufshaftpflicht für Studenten, angestellte und niedergelassene Ärzte

Berufshaftpflicht für Studenten

Medizinstudenten sind nicht verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abzuschließen, trotzdem wird von Experten dazu geraten. Während der Famulatur, oder im praktischen Jahr sammeln Medizinstudenten schon viel Erfahrung in der medizinischen Behandlung von Personen. Für die Ausbildung von Ärzten ist diese praktische Erfahrung unabdingbar, gleichzeitig birgt die Unerfahrenheit des Studenten noch vermehrt Risiken für Fehler.

Auch, wenn der Medizinstudent meist durch die Einrichtung, in der er sein Praktikum, oder sein praktisches Jahr absolviert, abgesichert ist, bleibt ein Risiko bei Grenzfällen, in dem der Student haftbar gemacht werden kann. Um sich darum keine Sorgen machen zu müssen, sondern den Kopf für das Studium frei zu haben, ist die Berufshaftpflicht für Medizinstudenten sinnvoll.

Absicherung Risiko Arzthaftpflichtversicherung

Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte

Auch bei angestellten Ärzten (ob in Klinik oder Praxis) gilt, dass der Mediziner grundsätzlich durch seinen Arbeitgeber abgesichert ist. ABER: Weiß ich im Zweifelsfall, wie gut die Absicherung durch den Arbeitgeber wirklich ist? Stichpunkt hierbei ist die grobe Fahrlässigkeit. Zu bedenken gilt außerdem: außerhalb der Tätigkeit auf der Arbeitsstelle bleibt ein Arzt immer noch ein Arzt. Das bedeutet, Ärzte sind verpflichtet, auch nach Feierabend im Notfall Hilfe zu leisten. Ebenfalls ist hier keiner vor möglichen Risiken gefeit, dass durch die Hilfeleistung ein Schaden entsteht. Gerade dann ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte unabhängig vom Arbeitgeber notwendig.

Berufshaftpflicht für niedergelassene Ärzte und Honorarärzte ein Muss!

Jeder niedergelassene Arzt und Honorararzt braucht eine Berufshaftpflichtversicherung und ist auch dazu verpflichtet, eine abzuschließen. (Jeder Arzt ist dazu verpflichtet, bei angestellten Ärzten übernimmt das meist der Arbeitgeber, aber wie schon erwähnt, ist der Schutz im Zweifelsfall nicht ausreichend). Die Versicherung leistet auch bei Fehlern von Personen, die in der Praxis angestellt sind. Da im Schadensfall das Risiko besteht, dass die gesamte Existenz bedroht ist, ist es sehr wichtig sich zum Thema Arzthaftpflicht und Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte vom Experten beraten zu lassen. Calix Medical ist deswegen für Sie da:

Abschluss einer Berufshaftpflicht für Ärzte: Darauf ist zu achten!

  • Auch für freiberufliche Tätigkeiten außerhalb der Praxis sollten Ärzte abgesichert sein. Dazu zählen: Vertretungen, Notdienste, Erste Hilfe und Freundschaftsdienste. Belegärzte, Honorarärzte und Ärzte mit konsiliarischer Leistung sollten ebenfalls darauf achten, dass auch ihre Tätigkeit durch die Berufshaftpflicht abgedeckt ist.
  • In den Leistungen der Versicherung sollte außerdem eine ausreichende Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro eingeschlossen sein.
  • Es sollte darauf geachtet werden, dass grobe Fahrlässigkeit in der Versicherung abgedeckt ist. Wurde ein Schaden grob fahrlässig verursacht, könnte die Versicherung Sie in Regress nehmen, wenn diese nicht auch in der Versicherung eingeschlossen ist.
  • Außerdem ist es gut, wenn die Leistungen der Versicherung nicht nur die Kosten auf Grundlage der Anwaltsgebührenordnung beinhaltet, sondern auch höhere Kosten von Fachanwälten für Mediziner übernimmt.
  • Ärzte, die schon eine Berufshaftpflichtversicherung haben, sollten diese trotzdem nicht aus den Augen verlieren. Ein jährliches Checkup ist sinnvoll, um die Arzthaftpflicht auf aktuellem Stand zu halten und, wenn möglich, bessere Leistungen in Anspruch nehmen zu können.
  • Wichtig ist zudem, dass Ärzte eine Arzthaftpflicht haben, die genau auf ihre Tätigkeit abgestimmt ist. Das heißt, führt ein Mediziner auch ambulante OPs durch, müssen diese ausdrücklich in der Versicherung mit abgesichert sein, dies ist nicht die Regel. Deswegen sollten Ärzte sich beim Abschluss einer Versicherung von einem Experten beraten lassen, der sich auf die Absicherung von Ärzten spezialisiert hat und weiß, worauf es bei der Versicherung im Beruf des Arztes ankommt. Swen Kasten von Calix Medical ist zertifizierter Ärzteberater und genau der richtige Ansprechpartner für Sie.
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„Je früher man sich seine Gesundheit sichert, um so wahrscheinlicher kann man seinen Wunschtarif abschließen. Auch bei Vorerkrankungen unterstützen wir euch bei der Suche nach der besten Lösung!“

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