Private Kranken-versicherung für Ärzte

Das Wichtigste in Kürze zum Thema private Krankenversicherung für Ärzte:

Welche Krankenversicherung für Ärzte gibt es?

Grundsätzlich gibt es die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Als angestellter Arzt oder Ärztin muss man ein bestimmtes Einkommen erzielen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können, als niedergelassener Arzt mit eigener Praxis ist der Wechsel in die PKV jederzeit möglich.

In der PKV für Ärzte gibt es spezielle Arzttarife

Tatsächlich gibt es für die Berufsgruppe Ärzte extra konzipierte Ärztetarife in der privaten Krankenversicherung. Diese sind besonders günstig und lohnen sich, wenn man sich als Mediziner für die Selbstständigkeit entscheidet.

Voraussetzungen für PKV für Ärzte und Ärztinnen sind unterschiedlich

Je nach Lebenssituation kann sich die Möglichkeit und können sich die Konditionen einer privaten Krankenversicherung für Mediziner ändern. Es kommt auf Status und Alter an: also Unterschiede gibt es für Medizinstudierende, junge Ärzte und Ärztinnen, Selbständige und Angestellte.

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Grundsätzliches zum Thema Private Krankenversicherung

Allgemeiner Vergleich zu Unterschieden zwischen der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung:

  Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Aufnahme Keine Einschränkung. Jeder muss in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Aufnahme mit Einschränkungen. Die private Krankenversicherung kann Antragsteller ablehnen.
Leistungen Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und entsprechen meist der Regelversorgung. Es können aber auch Zusatzleistungen angeboten werden. Je nach Tarif gibt es eine individuelle Auswahl an Leistungen. Meist sind die Leistungen umfangreicher und besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Versicherungsberechtigung Jeder Bürger kann (eigentlich muss) sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen. Versicherungspflichtgrenze liegt bei 5.775 € brutto mtl., darüber kann freiwillig in PKV versichert werden Arbeitnehmer mit Einkommen über 63.900€ jährlich brutto, oder 5.775€ mtl. brutto können sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Studenten, Selbstständige, Freiberufler und Beamte können sich vom Einkommen unabhängig in PKV versichern lassen.

Vergleich finanzielle Unterschiede zwischen der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung:

  Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Kosten Beitrag wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt. Der Beitrag berechnet sich prozentuell vom Bruttolohn. Gesetzlich festgelegt sind 2024 14,6% plus je nach GKV festgelegter Zusatzbeitrag. (Beispielrechnung: Bruttolohn 3000€ 14,6% allgemeiner Beitragssatz plus 1,2% Zusatzbeitrag bei der Techniker Krankenkasse = 237€ pro Monat) Beitrag für PKV ist unabhängig vom Einkommen. Faktoren, von dem der Beitrag für die private Krankenversicherung abhängt, sind Alter, Beruf und Gesundheitszustand.
Rechnungsbegleichung Der Versicherte muss nicht in Vorkasse gehen. Kosten werden direkt von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der Versicherte muss in Vorkasse gehen. Später werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen.
Budgetierung Leistungen von Ärzten werden budgetiert und vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Das führt häufig zu langen Wartezeiten für Leistungen Keine Budgetierung, dadurch schnellere Leistung beim Arzt und kaum Wartezeiten
Familie In vielen Fällen können Ehepartner und Kinder bis 25 Jahre kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden Ehepartner und Kinder müssen selbstständig mitversichert werden. Bei Beamten gibt es Beihilfe vom Dienstherrn
Kosten durchs Alter Durch den demografischen Wandel und damit steigende Kosten für gesetzliche Krankenversicherungen, steigt auch der Beitrag im Durchschnitt um 3%. Die Leistungen können trotzdem in der Zukunft weiter eingeschränkt werden, um den explodierenden Kosten im Gesundheitssektor Herr zu werden. Für das Alter sollten Rückstellungen erfolgen, um die Kosten für höhere Beiträge durch das Alter auszugleichen. Die Leistungen bleiben für den jeweiligen Tarif garantiert.
Beitragsrückerstattung Beitragsrückerstattungen gibt es nur beim Abschluss eines Wahltarifs. Maximale Beitragsrückerstattung von einem Monatsbeitrag. Obergrenze liegt bei gesetzlich bei 600 €. Beitragsrückerstattung im Allgemeinen von 2 bis 3 Monatsbeiträgen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden.

Der Berufsstatus in Bezug auf die private Krankenversicherung fürÄrzte und Ärztinnen

Private Krankenversicherung für Medizinstudierende:

Medizinstudierende können sich durch ihren Status als Studierende in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Wenn Medizinstudenten, in die private Krankenversicherung wechseln wollen, können sie das innerhalb von 3 Monaten nach Beginn des Medizinstudiums tun. Medizinstudenten gelten bei den Versicherungen als besonders attraktive Kunden, da ihnen ein erhöhtes Gesundheitsbewusstsein nachgesagt wird. Dadurch gehen die Versicherungen von einer niedrigeren Wahrscheinlichkeit aus, dass Kosten auf Grund von Erkrankungen entstehen, welche sich in günstigeren Beiträgen wiederspiegelt. In Tarifen speziell für Medizinstudierende werden auch noch keine Altersrückstellungen im Beitrag eingeschlossen, wodurch sie preislich zusätzlich attraktiver werden. Bis zu welchem Alter keine Rückstellungen vorgenommen werden, wird jedoch von jeder privaten Krankenversicherung unterschiedlich festgelegt. Es kann also passieren, dass bei einer längeren Studiendauer der Studententarif in einen normalen Tarif umgewandelt wird.

Am Anfang der Karriere als Mediziner – kommen Medizinstudenten also frisch aus dem Studium – kann das Einkommen noch relativ „gering“ sein und es kann passieren, dass man als angestellter Assistenzarzt unter die Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) von 63.900 € (Stand 2024) brutto kommt. Dann wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig

Achtung! Für die Zeit, in der man gesetzlich krankenversichert ist, sollte unbedingt eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, wenn zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die PKV gewechselt werden möchte. Dadurch „friert“ man sozusagen den gegenwärtigen Gesundheitszustand ein und kann zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in die private Krankenversicherung wechseln.

Anwartschaftsversicherung bei Ärzten:

Es gibt die kleine und die große Anwartschaftsversicherung, bei der kleinen Anwartschaftsversicherung sichert man sich das Recht ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten wieder in die PKV aufgenommen zu werden. Die große Anwartschaftsversicherung hat die gleichen Leistungen wie die kleine, zusätzlich sichert man sich das ursprüngliche Eintrittsalter und es werden Altersrückstellungen gebildet. Dadurch sind die Prämien der großen im Vergleich zur kleinen Anwartschaftsversicherung höher.

Wird keine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen, können einige Nachteile entstehen. Beispielsweise erhöhen sich die Prämien auf Grund des höheren Eintrittsalters in die PKV. Sind in der Zwischenzeit Krankheiten aufgetreten, können diese sich zusätzlich erhöhend auf die Prämie auswirken. Im Worst-Case-Szenario kann es sogar sein, dass je nach aufgetretener Erkrankung sogar gar kein Wechsel zurück in die private Krankenversicherung möglich ist.

Private Krankenversicherung für angestellte Ärzte:

Angestellte haben grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt das Einkommen jedoch über 63.900€ brutto jährlich, beziehungsweise bei 5.775€ brutto monatlich kann man sich freiwillig in der privaten Krankenversicherung versichern lassen. Da Ärzte zu einer einkommensstärkeren Berufsgruppe gehören, ist für sie daher ein Wechsel in die PKV häufig möglich und meist empfehlenswert, da es in der PKV spezielle Arzttarife gibt.

Private Krankenversicherung für selbstständige Ärzte:

Selbstständige, also niedergelassene Ärzte können jederzeit von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln, sie sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Private Krankenversicherung für Amtsärzte:

Beamte haben eine Sonderstellung: sie bekommen durch ihren Dienstherren Beihilfe. Durch diese übernimmt der Dienstherr einen Teil der Kosten für Behandlungen, der Rest der Kosten kann durch einen beihilfekonformen Tarif der PKV beglichen werden. In den allermeisten Fällen lohnt sich daher die private Krankenversicherung für Amtsärzte (Ausnahmen können Amtsärzte mit schweren Vorerkrankungen und/oder niedriger Besoldungsstufe sein).

Arzttarife in der privaten Krankenversicherung

Warum gibt es spezielle Arzttarife in der privaten Krankenversicherung?

Früher war es oft üblich, dass sich Ärzte im Rahmen der Möglichkeiten selbst, oder durch befreundete/bekannte Kollegen behandeln ließen. Dies hatte meist auch einen günstigen Einfluss auf die Kosten der Behandlung. Dadurch gab es in der privaten Krankenversicherung vergünstigte Arzttarife.

Auch, wenn diese Gegebenheiten heutzutage nicht mehr ganz zutreffen, gibt es immer noch spezielle Arzttarife in der PKV. Dadurch können Ärztetarife zum Teil um bis zu 100€ pro Monat günstiger sein, als „normale“ PKV Tarife. Denn Ärzte leben meist gesundheitsbewusster und nehmen dadurch statistisch weniger häufig Leistungen in der PKV wahr als andere Berufsgruppen.

Nichtsdestotrotz sollten die Arzttarife auch gründlich geprüft werden, denn nicht alle Ärztetarife beinhalten die gleichen qualitativen Leistungen wie andere Tarife in der privaten Krankenversicherung.

Tatsächlich gibt es nicht nur für Ärzte Ärztetarife, sondern auch für Zahnärzte spezielle Zahnärztetarife.

Worauf ist beim Vergleich der Ärztetarife in der PKV zu achten?

Ganz pauschal lässt sich nicht immer ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis im Vergleich der jeweiligen Ärztetarife erkennen. Da muss genauer hingeschaut werden. Keinesfalls sollten Sie ohne professionelle Beratung selbst nach einer privaten Krankenversicherung suchen. Schon im Antrag können bei den Gesundheitsfragen schnell Fehler passieren.

Auch als studierter Mediziner kann der Durchblick im dichten Versicherungsdschungel schwierig werden. Durch eine allzu arglose Herangehensweise an die Gesundheitsfragen kann es sogar schnell passieren, dass man für eine PKV abgelehnt wird und dann wird es besonders schwierig mit einer PKV. Dafür gibt es unseren Service, für Sie eine anonyme Risikovoranfrage vor Antragstellung durchzuführen. Siehe hierzu unseren Beitrag zur Risikovoranfrage.

Private Krankenversicherung für Ärzte: dringend auf Leistungen für Kur und Reha achten!

Hier kommt wieder das Versorgungswerk ins Spiel. Wie schon bei der BU für Ärzte und Zahnärzte [Link einfügen] deutlich wurde, müssen Ärzte, die Mitglieder im Versorgungswerk sind, ganz genau hinschauen, ab wann sie Leistungen aus dem Versorgungswerk beziehen können. Besonders Ärzte, die über eine private Krankenversicherung abgesichert und in der Versorgungskammer Mitglieder sind, müssen beim Thema Anschlussheilbehandlungen aufpassen. Für diese übernimmt die Versorgungskammer keine Kosten.

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Form der Rehabilitation. Sie schließt sich unmittelbar, spätestens aber 2 Wochen nach einem akutstationären Krankenhausaufenthalt an. Das Krankenhaus stellt fest, ob eine AHB erforderlich ist. Häufig kommt diese nach Operationen, z.B. aus orthopädischen Gründen, aber auch bezüglich Gefäß-, Stoffwechsel- sowie Herz- und Kreislauferkrankungen in Frage.

Im Gegensatz zu einer AHB gibt es noch die medizinische Rehabilitation. Dieser muss kein Krankenhausaufenthalt vorangegangen sein. Sie dient meist dazu, die Gesundheit zu erhalten und zu fördern und die selbständige Lebensführung zu stärken. Für diese reinen Rehabilitationsmaßnahmen übernimmt das Versorgungswerk Kosten, nicht aber für AHB oder Akutbehandlungen, dafür ist die jeweilige Krankenversicherung zuständig.

Anschlussheilbehandlungen in der Krankenversicherung für Ärzte

Achtung: Ärzte, die nur im Versorgungswerk und nicht über die gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sowie in der PKV versichert sind, erhalten keine Leistungen für AHB – UND: die private Krankenversicherung leistet für Anschlussheilbehandlungen nur, wenn diese Leistungen im Tarif explizit enthalten sind. Für diese Absicherung durch Ihre private Krankenversicherung sollten Sie bei der Tarifauswahl also besonders achtsam sein. Außerdem sollten bezüglich der AHB, egal ob Ärzterarif oder normaler Tarif, auf folgendes geachtet werden:

  • Übernahme der AHB allgemein und nicht nur bei bestimmten Erkrankungen (bspw. Herz-Kreislauf)
  • Übernahme auch von anderen Reha-Maßnahmen, die keine AHB sind
  • Kostenübernahme ohne vorherige Zusage des Versicherers (man stelle sich vor, nach einer Herz-OP erst einmal einen Monat auf eine AHB, wegen der Zusage zu warten!)
  • Kosten werden auch unabhängig von Fristen übernommen (sollte die AHB bspw. mal nicht genau bis zu 2 Wochen nach Krankenhausaufenthalt beginnen)

Krankenversicherung für Ärzte und niedergelassene Mediziner: Krankentagegeldversicherung

Mediziner mit eigener Praxis müssen beim Thema Krankenversicherung für Ärzte besonders auf die Absicherung ihrer Existenz bei Krankheit durch ihre private Krankenversicherung achten. Denn im Krankheitsfall kann der Arzt oder die Ärztin nicht mehr behandeln und damit auch kein Geld verdienen. Außerdem können laufende Kosten für Miete oder Personal weiterhin für niedergelassene Ärzte anfallen. Natürlich gilt die Wichtigkeit der Absicherung des Lebensstandards nicht nur für niedergelassene Mediziner, sondern für alle Ärzte.

Dann ist eine Krankentagegeldversicherung sinnvoll. Diese ist eine Ergänzung der privaten Krankenversicherung und vergleichbar mit dem Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Krankengeld der GKV wird gezahlt, wenn nach 6 Wochen Lohnfortzahlung immer noch die Arbeitsunfähigkeit auf Grund der Krankheit fortbesteht.

Im Gegensatz zum Krankengeld der GKV gibt es für Mediziner mit privater Krankenversicherung keine generelle Absicherung bei längerer Erkrankung. Deswegen sollte im Tarif der PKV dringend Krankentagegeld als Leistung aufgenommen werden. Das Krankentagegeld der PKV beträgt maximal 70% des Brutto- und nie mehr aber 90% des Nettoeinkommens. Wichtig ist darauf zu achten, ab wann das Krankentagegeld gezahlt wird, denn das ist je nach Tarif unterschiedlich.

Apropos längere Erkrankung: haben Sie auch daran gedacht, wie Sie sich bei Berufsunfähigkeit absichern? Hierzu finden Sie mehr auf unserer Seite zum Thema Berufsunfähigkeit für Ärzte und Zahnärzte. Und natürlich beraten wir Sie gerne persönlich zu diesem Thema.

Selbstbehalt bei der privaten Krankenversicherung für Ärzte

Selbstbehalt bedeutet, dass in den jeweiligen Tarifen der PKV, egal ob spezielle Ärztetarife oder normale Tarife, festgelegt wird, wie viel Geld der Versicherte für eine jeweilige Leistung selbst übernehmen muss. Dies kann den Beitrag für die PKV senken. Bei diesem Thema sollte aber sehr genau geprüft werden, ob sich die Einsparungen im Beitrag am Ende wirklich lohnen.

Auch sollte beachtet werden, dass es mit steigendem Alter passieren kann, viel häufiger durch Erkrankungen Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen und man dann natürlich viel mehr Kosten selbst tragen muss. Den Selbstbehalt wieder zu senken, ist meist auch nicht so einfach.

Ist eine private Krankenversicherung für Mediziner im Alter viel teurer als die gesetzliche Krankenversicherung?

Sehr häufig wird gegen private Krankenversicherungen eingewandt, dass sie im Alter unbezahlbar wird. Zunächst einmal werden in der PKV für das Alter Altersrückstellungen gebildet. Im höheren Alter würden die Beiträge auf Grund des erhöhten Risikos krank zu werden, ansteigen. Diese Rückstellungen sind dafür da, um die Beiträge im Alter (also bei Ärzten nach ihrer Karriere als Mediziner im Ruhestand) stabil zu halten. So wird dafür gesorgt, dass die PKV später eben nicht unbezahlbar wird.

Konkret bedeutet das, dass in jüngeren Jahren die Beiträge höher angesetzt werden, um somit Geld von den Beiträgen für das Alter anzusparen und die sonst höheren Beiträge im Alter auszugleichen. Die Altersrückstellungen bilden sozusagen ein Polster, dieses Polster wird zusätzlich vergrößert, indem die Rückstellungen angelegt und verzinst werden.

Zum Vergleich mit der GKV: natürlich kann es in individuellen Fällen sein, dass die Beiträge für die GKV mal günstiger sind als in der PKV. Um aber objektiv auf die Beitragsentwicklung zu schauen, lohnt sich der Blick auf die langfristige durchschnittliche Beitragsentwicklung.

Bedenken sollte man im Vergleich auch die Leistungen von PKV und GKV. Bei der PKV gibt es eine Leistungsgarantie, welche es bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht gibt. Das kann bedeuten, dass zwar die Beiträge auf Grund der medizinischen Inflation in der GKV und PKV teurer werden, dafür aber die Leistungen in der PKV mindestens gleichbleiben, dagegen bei der GKV immer weiter gekürzt werden können.

Gründe für die medizinische Inflation ist der übliche Verdächtige: der demografische Wandel: die immer älter werdende Gesellschaft und die Weiterentwicklung der medizinischen Behandlungsmethoden. Auf diese Herausforderungen müssen natürlich die Krankenkassen reagieren.

Im konkreten Vergleich der Beitragsentwicklung hat sich für die Jahre von 2004 bis 2024 ergeben: die Beiträge der GKV sind um durchschnittlich 3,2% je Versicherten pro Jahr und bei der PKV um 2,8% je Versicherten pro Jahr gestiegen. Also liegt die PKV bei der durchschnittlichen langfristigen Beitragsentwicklung sogar knapp unter der GKV.

Abschließend muss hier noch einmal darauf hingewiesen werden, dass sich die Beiträge für PKV und GKV unterschiedlich berechnen. Bei der PKV ist der Beitrag von Alter, Gesundheitszustand und den Leistungen von jeweiligen Tarifen abhängig, bei der GKV wird der Beitrag prozentuell vom Einkommen errechnet. D.h. je mehr ich verdiene, desto mehr zahle ich für die GKV, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.775 € monatlich, darüber gibt es dann auch, wie schon erwähnt, die Möglichkeit sich freiwillig in der PKV versichern zu lassen.

Das deutsche Ärzteblatt  schreibt zur PKV für Ärzte im Vergleich zur GKV:

„Bei freiwillig GKV-Ver­sicher­ten liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag jetzt erstmals im vierstelligen Eurobereich pro Monat. Die private Krankenversicherung (PKV) frohlockt. Insbesondere für freiwillig GKV-Versicherte ohne Kinder ist es seit Juli deutlich teurer geworden. So stieg der durchschnittliche Höchstbeitrag für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung von 977,56 Euro auf 1.007,49 Euro.“

Da Mediziner zu den Besserverdienenden gehören, kann die GKV häufig deutlich teurer sein als die PKV, besonders wenn die Möglichkeit besteht, von einem Ärztetarif nutzen zu machen. Die pauschale Aussage, dass die PKV für Ärzte sehr viel teurer als die GKV ist, sollte sehr kritisch betrachtet werden.

Ärzte Private Krankenversicherung: Absicherung der Familie

Die Familienangehörige von Ärzten können sich auch in der privaten Krankenversicherung versichern lassen und auch von den Konditionen der Ärztetarife profitieren. Familienangehörige sind in der Regel der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder bis 25 Jahre.

Manche Versicherungen haben jedoch besondere Bedingungen, um die Familienangehörigen auch in die Ärztetarife aufzunehmen. Beispielsweise versichert die Axa Krankenversicherung Kinder nur im Ärztetarif, wenn sie auch der häuslichen Gemeinschaft angehören und wirtschaftliche Abhängigkeit besteht, sollten diese also wegen Studium oder Ausbildung woanders leben, können sie nicht vom Ärztetarif Nutzen machen. Ein anderes Beispiel wäre die Debeka, die Kinder nur bis zum 20. Lebensjahr im Ärztetarif absichert. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, müssen die Kinder vom Ärztetarif in einen normalen Tarif wechseln. Vorsicht: Hier ist wichtig zu beachten, eine Versicherung auszusuchen, die einen solchen Wechsel vom Ärztetarif zu Normaltarif ohne erneute Gesundheitsprüfung garantiert.

Außerdem ist wichtig zu wissen: eine beitragsfreie Versicherung in der PKV für Ärzte gibt es für Familienangehörige nicht (im Gegensatz zur GKV). Das heißt, für jeden Familienangehörigen muss ein eigener Vertrag für die private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Zur PKV für Ärzte könnte noch sehr viel geschrieben werden. Am besten können alle Fragen in einer persönlichen Beratung bei uns besprochen werden! 🙂

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Swen Kasten

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