Rechtsschutz

Auch im privaten Bereich kann der Weg zum Anwalt schneller notwendig werden, als es einem vielleicht lieb ist. Die meisten Bereiche des täglichen Lebens unterliegen heutzutage gesetzlichen Regelungen. Aus einer Meinungsverschiedenheit kann so schnell ein Rechtsstreit werden. Da man im Zweifel ja auch die Kosten des Prozessgegners zu tragen hat, kann es sehr teuer werden.

Hinzu kommt, dass man die diversen Gesetze ohne entsprechendes Hintergrundwissen oder eine juristische Ausbildung nicht oder nur sehr schwer versteht. Eine Rechtsschutzversicherung kann zwar nicht den Rechtsfall für Sie lösen, aber zumindest die finanziellen Sorgen kleiner werden lassen. Sie möchten doch sicher nicht auf einen Anwalt verzichten müssen, nur weil Sie sich ihn nicht leisten können, oder?

Welche Kosten werden übernommen?

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:

  • Gerichtskosten
  • Eigene Anwaltskosten
  • Gegnerische Anwaltskosten
  • Zeugengelder
  • Vergütung für beauftragte
  • Gutachter
  • Mediationsverfahren
  • Unabhängig ob Prozess gewonnen oder verloren

Schüler und Studenten​

Für Schüler und Studenten, die eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen möchten, sollten Tarife ohne Berufsrechtsschutz gewählt werden. Mit Aufnahme einer Berufstätigkeit sollte der Berufsrechtsschutz in den Vertrag aufgenommen werden.

Besteht bereits ein Rechtsschutzvertrag der Eltern, sollte geprüft werden, ob es nicht preisgünstiger ist, sich hier mitversichern zu lassen. Weitere Informationen zur Mitversicherung von Kindern im Familienrechtsschutz finden Sie unter dem Punkt Paare/Familien.

Singles​

Single-Tarife sind in der Regel günstiger, als Familientarife. Je nach Versicherer sind auch die eigenen Kinder mitversichert (beachten Sie hierzu bitte die Regelungen zu Kindern unter dem Punkt Paare/Familien). Ehe- oder Lebenspartner können über einen Single-Tarif jedoch nicht abgesichert werden, hier ist der Abschluss eines Familientarifes notwendig.

Paare / Familien​

In Familientarifen sind in der Regel der Versicherungsnehmer, der Ehepartner (auf Wunsch auch der eingetragene oder in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner), minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) und volljährige, unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr (solange sie nicht erwerbstätig sind) mitversichert. Kinder sind meist nicht mehr mitversichert, wenn sie verheiratet sind, einen Beruf ausüben oder über 25 Jahre alt sind. Sofern auf ein Kind ein Fahrzeug zugelassen ist, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Je nach gewähltem Versicherer und Tarif kann der Kreis mitversicherter Personen noch umfangreicher sein (z. B. Eltern des Versicherungsnehmers, wenn im Ruhestand und in häuslicher Gemeinschaft, etc.).

Jegliche Änderung der Familienverhältnisse (Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes) sollten Sie schnellstmöglich dem Versicherer melden.

Bitte beachten Sie, dass die Wahrnehmung rechtlicher Interessen mitversicherter Personen untereinander und gegen den Versicherungsnehmer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Beamte

Einige Versicherer bieten spezielle Beamtentarife mit Vergünstigungen an.
Oftmals kursiert der Irrglaube, dass Beamte keinen Berufsrechtsschutz benötigen, da sie ja einen „sicheren Job“ haben und nicht gegen ihren Dienstherrn klagen. Dies ist aber insofern falsch, da es auch bei Beamten zu Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse, die Besoldung oder Gehaltseinstufungen kommen kann.

Gerade in der Anfangszeit, wenn die Verbeamtung zunächst nur auf Probe oder Widerruf besteht, hat ein angehender Beamter noch nicht die gleichen Rechte, wie ein Beamter auf Lebenszeit. Hier kann es schnell zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommen.

Eine Rechtsschutzversicherung deckt mehr ab, als nur den beruflichen Bereich. Im Bereich des Privat-, Verkehrs- oder Wohnungsrechtsschutzes können auf Beamte die gleichen Streitigkeiten zukommen, wie auf Angestellte oder Selbstständige. Tritt ein Beamter als Privatperson auf, kann auch er Auseinandersetzungen bei beispielsweise einem Verkehrsunfall oder mit seinem Mieter haben.

Eine Rechtsschutzversicherung ist also auch für Beamte empfehlenswert.

Senioren

Für Senioren gibt es spezielle Tarife (je nach Versicherer beispielsweise schon ab dem 55. Lebensjahr), die in der Regel günstiger als die Normaltarife sind. Sofern keine Berufstätigkeit mehr ausgeführt wird, sollte man darauf achten, den Arbeitsrechtsschutz aus dem Tarif zu nehmen. Steht der Ruhestand kurz bevor, ist ein Baustein-Tarif empfehlenswert, aus dem man einfach den Berufs-Baustein entfernen lassen kann und somit nicht in einen ganz neuen Tarif wechseln muss.

Wird noch ein Minijob / 450€ Job ausgeübt, sollte man den Berufsrechtsschutz bestehen lassen und sicherstellen, dass dieser auch wirklich mitversichert ist.

Bausteine der Rechtsschutzversicherung

Während einige Versicherer Kompletttarife anbieten, in denen alle Rechtsschutz-Bereiche abgesichert sind, bieten manche Versicherer Tarife mit einem „Baukastenprinzip“ an. Dies bedeutet, dass sich der Kunde seinen Tarif aus den einzelnen Bereichen selbst zusammenstellen und an die individuellen Bedürfnisse anpassen kann.

Je nach Versicherer können einzelne Bausteine nur in Verbindung mit einem anderen Baustein abgeschlossen werden. Oftmals findet diese Regelung beim Verkehrsrechtsschutz oder beim Wohnungsrechtsschutz Anwendung.

Privat

Eine Privatrechtsschutzversicherung leistet für Rechtsstreitigkeiten des privaten Lebens. Hierunter können folgende Rechtsbereiche fallen:

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    Beispiel: Ein Hotel entspricht nicht der Darstellung im Reisekatalog
  • Steuer-Rechtsschutz
    Beispiel: Werbungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
    Beispiel: Schadenersatzforderung nach einem Unfall
  • Sozial-Rechtsschutz
    Beispiel: Unstimmigkeiten bei der Einstufung einer Schwerbehinderung
  • Verwaltungs-Rechtsschutz
    Beispiel: Auseinandersetzung wegen der Vergabe eines Kindergartenplatzes
  • Straf-Rechtsschutz
    Beispiel: Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Beispiel: Vorwurf der nächtlichen Ruhestörung
  • Opfer-Rechtsschutz
    Beispiel: Nebenklage nach einer Gewalttat
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
    (bei den meisten Versicherern ist nur die Erstberatung und keine Gerichtsverfahren versichert)
    Beispiel: Streit über Unterhaltszahlungen

Beruf

In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Parteien einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung die Kosten bis zur einschließlich ersten Instanz selbst tragen müssen – unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens.

Gerade im Beruf kann es schnell zu Streitigkeiten bezüglich ungerechtfertigter Abmahnungen und Kündigungen, Formulierungen im Arbeitszeugnis, Regelungen im Arbeitsvertrag oder ausbleibender Gehaltszahlungen kommen. Die Berufsrechtsschutzversicherung kommt für Gerichtskosten, Gutachterkosten und Anwaltsgebühren bei arbeitsrechtlichen Differenzen auf.

Verkehr

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet beispielsweise rechtlichen Schutz bei Verkehrsunfällen, Meinungsverschiedenheiten im Straßenverkehr, Streitigkeiten mit der Werkstatt und dem Autohaus, Schadensersatzforderungen und Bußgeldforderungen. Viele Tarife bieten für die versicherten Personen ebenfalls Versicherungsschutz, wenn sie sich als Radfahrer, Fußgänger oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen.

Versicherungsschutz gilt je nach Versicherer in Europa oder weltweit.

Wohnung / Grundstück

Die Wohnungsrechtsschutzversicherung, oft auch Mietrechtsschutz genannt, leistet Versicherungsschutz für rechtliche Probleme mit gemieteten Immobilien und Grundstücken und deren Vermieter. Hierunter können beispielweise Streitigkeiten über die Höhe der Miete, die Nebenkostenabrechnung, eine Kündigung durch Eigenbedarf oder Schäden an der Wohnung fallen.

Auch Vermieter können sich mittels einer separaten Vermieterrechtsschutzversicherung gegen rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Mieter absichern.

Zum Nachlesen

Hier finden Sie Broschüren zu den verschiedenen Bereichen der privaten Rechtsschutzversicherung (z.B. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz), die unter anderem anschauliche Schadenbeispiele und Informationen über die versicherten Gefahren und Ausschlüsse beinhalten.