Ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und für Ihre Firma!

Immer mehr Firmen müssen feststellen, dass die Anzahl der Arbeitnehmer stetig abnimmt und das Durchschnittsalter der Belegschaft steigt.

Drei Problemfelder ergeben sich daraus für den Arbeitgeber:

  • Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
  • Die Belegschaft wird im Durchschnitt immer älter. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
  • Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.

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Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem freien Markt – wegen der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen – vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation.
Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.

Funktionsweise der bKV

Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife anbieten oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern gefordert. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung gewährt.

Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.

Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma gibt. Andere fordern auch, dass die Firma der Versicherungsnehmer und damit gleichzeitig der Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es berufsgruppenbezogen unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer.

 

Vorteile der bKV

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
  • Vergünstigte Konditionen
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit

 

Ein Beispiel

Einer Ihrer Kundendienst-Mitarbeiter hatte schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall hat er nun endlich beschlossen, etwas für seine Gesundheit zu tun und beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer seiner Joggingrunden übersieht er allerdings ein Schlagloch. Er stolpert so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Stehen und erst recht Autofahren sind ihm nun leider nicht mehr möglich. Glücklicherweise hatten Sie in der Woche zuvor eine betriebliche Krankenversicherung mit einem Tarif abgeschlossen, der Ihren Mitarbeitern für ambulante und stationäre Operationen, wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einbettzimmer sichert. Ihr Mitarbeiter kann daher einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren.

 

Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwehrt geblieben.

Vorteile des Arbeitgebers

  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung steigt

Weiter im Beispiel

Auch für Sie ergibt sich durch die Entscheidung für eine bKV ein unmittelbarer Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Spezialisten verheilen die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da Ihr Mitarbeiter durch die Zusatzversicherung als Privatpatient gilt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit Ihres Mitarbeiters nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre.

Aber auch Ihr Mitarbeiter freut sich natürlich, dass ihm aufgrund Ihrer Fürsorge viele Wochen mit Schmerzen erspart wurden.

Finanzierung der bKV

Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.

Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:

Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer

Diese Variante ist für den Arbeitgeber die einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag ab und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Versicherern angeboten.

Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber

Bei dieser Variante ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.

Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung

Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV gibt es wiederum zwei Möglichkeiten. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs sind die Beiträge zur bKV als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist nunmehr als verbindlich anzusehen.

  • Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben.
  • Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.

Der Vorteil:

So lange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 44 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Ein echter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber in ihrer Gestaltung der bKV frei sind. Somit kann es sich sowohl um Bar- als auch Sachlohn handeln. Je nachdem, ob die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer abgeführt werden oder auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters fließen.

Wir helfen dir gerne weiter

#fürdichda