Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem freien Markt – wegen der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen – vielleicht gar nicht mehr bekommen können. Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation.
Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in Ihrer Steuererklärung absetzbar.
Funktionsweise der bKV
Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife anbieten oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.
Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern gefordert. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung gewährt.
Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.
Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma gibt. Andere fordern auch, dass die Firma der Versicherungsnehmer und damit gleichzeitig der Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es berufsgruppenbezogen unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer.
Finanzierung der bKV
Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.
Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind drei Konstellationen denkbar und möglich:
Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt auch durch den Arbeitnehmer
Diese Variante ist für den Arbeitgeber die einfachste. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag ab und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Versicherern angeboten.
Arbeitnehmerfinanziert und die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber
Bei dieser Variante ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zu der oben genannten Variante. Sie wird nur von ein paar weiteren Anbietern als Möglichkeit zur Verfügung gestellt, da die Abwicklung einfacher zu organisieren ist.
Die Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
Bei der Arbeitgeberfinanzierten bKV gibt es wiederum zwei Möglichkeiten. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs sind die Beiträge zur bKV als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Die Entscheidung wurde am 28.06.2019 im Bundessteuerblatt BStBI II 2019, S. 371 veröffentlicht und ist nunmehr als verbindlich anzusehen.
- Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben.
- Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.
Der Vorteil:
So lange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 44 Euro liegen, sind diese steuerfrei. Ein echter Mehrwert für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber in ihrer Gestaltung der bKV frei sind. Somit kann es sich sowohl um Bar- als auch Sachlohn handeln. Je nachdem, ob die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber direkt an den Versicherer abgeführt werden oder auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters fließen.