Berufsunfähigkeits- versicherungen für Mediziner

Hier erfahren Sie:

Im Folgenden wollen wir Ihnen zeigen, warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU genannt) für Ärzte und Ärztinnen, trotz gleichzeitiger Absicherung im Versorgungswerk notwendig ist. Wie bei jeder Versicherung ist es wichtig, auf die Inhalte und Voraussetzungen der Tarife zu achten. Besonders bei der BU achten die Versicherungen genaustens auf den Gesundheitszustand des zu Versichernden. Auf diese Hürden wollen wir auch genauer eingehen und unsere spezialisierte Beratung für Ärzte und Zahnärzte erläutern.

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Auf die Schnelle

  • Auch, wenn das Risiko für Ärzte und Ärztinnen für eine Berufsunfähigkeit geringer ist, als bei Berufen, die körperlich herausfordernder sind, ist das kein vernünftiger Grund, keine BU Versicherung als Mediziner zu haben.
  • Tritt im Laufe der Karriere als Arzt oder Ärztin die Berufsunfähigkeit ein, ist eine Versorgung durch das Versorgungswerk sehr unwahrscheinlich, da dieses erst ab 100 Prozent Berufsunfähigkeit und Abgabe der Approbation leistet.
  • Der frühe Vogel fängt den Wurm, genauso bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Je früher Sie eine BU abschließen, desto jünger und gesünder sind Sie. Dadurch zahlen Sie auch weniger für Ihre BU Versicherung.
  • Calix Medical ist als Berater rund um Versicherungen und Finanzierungen für Ärzte und Zahnärzte spezialisiert und zertifiziert – bei uns erhalten Sie die für Sie persönlich beste und günstigste BU.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte im Versorgungswerk

Berufsunfähigkeits-versicherung für Ärzte und Zahnärzte im Versorgungswerk

Auch, wenn das BU Risiko für Ärztinnen und Ärzte vergleichsweise geringer ist als beispielsweise für einen Dachdecker, heißt das nicht, dass das Risiko so gering ist, dass gar keine BU Versicherung eine kluge Alternative ist.
Jeder Vierte bis Fünfte wird im Laufe seines Lebens noch vor Renteneintritt berufsunfähig. Obwohl für Ärzte die Pflichtmitgliedschaft in den Versorgungswerken besteht, hat das Ärzteblatt schon 2004 auf die Versorgungslücke von Ärztinnen und Ärzten bei Berufsunfähigkeit hingewiesen, da das Versorgungswerk erst ab 100% Berufsunfähigkeit leistet. Diese Voraussetzung erfüllt nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der Mitglieder im Versorgungswerk. Um die BU Rente durch das Versorgungswerk zu beziehen, ist gleichzeitig die Approbation zurückzugeben, das heißt, die Ausübung des Berufs als Arzt wird in keiner Form mehr möglich sein.

Ist jedoch noch ein Rest Leistungsvermögen vorhanden, das heißt, keine 100% Berufsunfähigkeit vorhanden (beispielsweise auch durch den Verweis auf andere mögliche Tätigkeiten von Ärzten zum Beispiel als Gutachter) ist man chancenlos.

Als Vergleich: selbst gesetzlich Rentenversicherte können noch die Erwerbsminderungsrente beantragen. Dabei kann in vielen Fällen noch in Teilzeit Geld im vorherigen Beruf dazuverdient werden, was Ärzten im Versorgungswerk durchweg versagt bleibt. Fazit: Selbst in der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Versicherten besser abgesichert als Ärzte und Zahnärzte im Versorgungswerk – und das will in Zeiten des demografischen Wandels etwas heißen!

Darum ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte sinnvoll

Im Gegensatz zur BU Versicherung im Versorgungswerk erhalten Ärztinnen und Ärzte bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung schon ab 50% Berufsunfähigkeit eine BU Rente. Außerdem ist die Abgabe der Approbation keine Voraussetzung, um die BU Rente zu beziehen, dadurch kann beispielsweise trotzdem der Beruf als Arzt oder Zahnarzt in kleinerem Umfang ausgeübt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Lebensstandard bei Krankheit für Ärzte ab

Überblick Unterschiede Berufsunfähigkeitsversicherung im Versorgungswerk oder Privat

  Versorgungswert Berufsunfähigkeitsversicherung Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Leistung ab 100% Berufsunfähigkeit 50% Berufsunfähigkeit
Berufstätigkeit als Arzt weiter möglich? Nein (Approbation weg, keine Zulassung mehr) Ja (bis zu 80% des vorherigen Einkommens)
Höhe BU Rente Abhängig vom Einkommen Frei wählbar
Befristung BU Rente möglich Beim richtigen BU Tarif ausgeschlossen (deswegen ist Beratung beim Experten so wichtig!)
Wartezeit Bis zu 5 Jahre Keine
Prognosezeitraum Bis zu 3 Jahre (bedeutet dauerhaft Berufsunfähigkeit) 6 Monate
Medizinische Mitwirkungspflicht Zumutbare (weiter Begriff) Heilbehandlung oder Reha Nein
Beitrag Keiner Ja (Höhe abhängig von der gewählten Versicherung)
Gesundheitsprüfung Nein Ja
Abstrakte Verweisung/ Verweisungsrecht

Ja

(Das Versorgungswerk kann auf andere Tätigkeiten, wie Schreiben von Gutachten verweisen, dadurch wird keine BU Rente gewährt)

Nein
Infektionsklausel Nein (keine BU Rente bei Tätigkeitsverbot wegen Infektion bspw. mit HIV oder Hepatitis) Ja
  Nachteile überwiegen Vorteile überwiegen

Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ganz klar überwiegen. Nun gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, wie bei allen Versicherungen, eine Vielzahl an Tarifen. Welcher ist nun der Richtige?

Überblick Unterschiede Berufsunfähigkeits-versicherung im Versorgungswerk oder Privat

Aus der Übersicht wird deutlich, dass die Vorteile einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ganz klar überwiegen. Nun gibt es bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte, wie bei allen Versicherungen, eine Vielzahl an Tarifen. Welcher ist nun der Richtige?

Private Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte – darauf ist zu achten:

Private Berufsunfähigkeits-versicherung für Ärzte – darauf ist zu achten:

1. Abstrakte Verweisung in BU meiden

Mit der abstrakten Verweisung ist gemeint, dass der BU Versicherer den Versicherten in einen anderen Beruf verweisen kann, der nicht zuletzt ausgeübt worden ist und dadurch die BU Rente eingestellt wird. Auf Verträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, in der eine solche abstrakte Verweisung vorgesehen ist, sollte verzichtet werden, oder der Ausschluss dieser Klausel vereinbart werden. Auch, wenn Sie aus dem Beruf für längere Zeit ausscheiden (beispielsweise durch Elternzeit, Sonderurlaub oder Arbeitslosigkeit) darf es keine abstrakte Verweisung durch die Versicherung geben.

2. Auch auf konkrete Verweisung in BU achten

Sollten Sie sich dazu entschließen, einen anderen Beruf auszuüben, kann die Versicherung die BU Rente einstellen, sollte der Beruf hinsichtlich der Lebensstellung (gleiches soziales Ansehen sowie gleich hohes Einkommen wie vor Eintritt der Berufsunfähigkeit) mit der vorherigen beruflichen Tätigkeit vergleichbar sein. Im Unterschied zur abstrakten Verweisung, bei der es darauf ankommt, ob sie einen anderen Beruf ausüben könnten, ist für die konkrete Verweisung entscheidend, ob Sie tatsächlich in einem anderen Beruf nach Eintritt der Berufsunfähigkeit arbeiten.

Im besten Fall gibt es keine konkrete Verweisung in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, damit Sie auch weiterhin Leistungen Ihrer BU Versicherung erhalten, selbst, wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben, die Ihre vorherige Lebensstellung wiederherstellt.

3. Verzicht auf Prüfung der Umorganisation der Arbeit in BU

Dies ist ein sehr wichtiges, aber nicht unkompliziertes Thema, weswegen hier etwas ausführlicher darauf eingegangen werden soll. Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte, die Betriebsinhaber einer eigenen Praxis sind, haben das Organisationsrecht und Direktionsrecht gegenüber ihren Mitarbeitenden und damit einen großen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Tätigkeit innerhalb ihrer Praxis. Sollte die eigene Praxis mit zumutbarem Aufwand so umzuorganisieren sein, dass für den Arzt ein angemessener und tragbarer Tätigkeitsbereich bleibt, in dem er der zu mehr als 50% arbeiten kann, muss die Berufsunfähigkeitsversicherung trotz einer existierenden Berufsunfähigkeit nicht leisten. Das ist meist in der sogenannten Umorganisationsklausel der jeweiligen Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt.

Im Umkehrschluss heißt das aber nicht, dass es nur eine BU zu empfehlen ist, in der gar keine Umorganisationsklausel vorhanden ist. Im Fall der Berufsunfähigkeit kommt dann nämlich die Rechtsprechung zu tragen, in der Umorganisationserfordernisse verfasst worden:

Zumutbar ist die Umstrukturierung der Praxis trotz Berufsunfähigkeit laut BGH-Urteil, wenn diese mit:

  • Mit Vertretbaren Kapitaleinsatz möglich ist
  • Die Stellung des Praxisinhabers gewahrt bleibt
  • Einkommenseinbußen hinnehmbar sind
  • Die Umorganisation nicht zu Lasten der Gesundheit geht

Das sind alles recht schwammige Kriterien, die der Versicherung viel Ermessensspielraum lassen und damit Ihren Berufsunfähigkeitsschutz erheblich gefährden. Im schlimmsten Fall landen Sie wegen fehlender Regelungen in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Umorganisation der Praxis vor Gericht. Im Schadensfall sind Sie als Versicherter zusätzlich in der Beweislast zu zeigen, warum die zumutbare Umorganisation in Ihrer Arztpraxis nicht möglich ist. Die Beweislast kann eine sehr hohe Hürde sein, zumal bei einer Umorganisation auch Änderungen des Personals durch Entlassung und Neueinstellung möglich sind.

Deswegen ist es wichtig, dass im besten Fall in Ihrer BU steht, dass im Fall einer Berufsunfähigkeit die Versicherung unter bestimmten Umständen auf eine abstrakte Prüfung der Umorganisation Ihrer Praxis verzichtet.

Umstände können beispielsweise sein, dass weniger als 5 Mitarbeiter in Ihrer Praxis angestellt sind. In manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen wird sogar komplett auf die Prüfung einer Umorganisation der Praxis bei Ärzten und Zahnärzten verzichtet.

Da es fast unmöglich ist, sich als Einzelperson im Dschungel der BU Versicherer zurechtzufinden und auf jede Kleinigkeit in den jeweiligen Klauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten, hilft Ihnen Calix Medical dabei. Für uns ist es Alltag die Klauseln der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte zu prüfen und dadurch die beste BU für Sie zu finden.

4. Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Bestimmte Erreger sind heutzutage immer noch nicht heilbar, genauso gibt es welche, vor denen keine Impfung schützen kann. Diese sind laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig. In diesem Gesetz ist auch geregelt, dass das Gesundheitsamt einem Arzt oder einer Ärztin ein behördliches Berufsverbot aussprechen kann, wenn das Risiko besteht, dass der Arzt seine Patienten durch eine derartige Infektion gefährdet.

Eine BU mit Infektionsklausel stellt sicher, dass Sie im Fall eines Berufsverbots durch das Gesundheitsamt auch als berufsunfähig gelten, selbst wenn Sie noch gesundheitlich in der Lage wären, Ihren Beruf auszuüben. Wichtig ist dabei zu beachten, dass nicht nur ein vollständiges Tätigkeitsverbot versichert ist, sondern  auch bei teilweisem Tätigkeitsverbot geleistet wird. Für Medizinstudierende und Studenten der Zahnmedizin sollte die Infektionsklausel der BU auch greifen, sollten Sie noch dazu zählen.

5. Angemessene Höhe der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Der BU Schutz soll gewährleisten, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit Ihre monatlichen Ausgaben decken und möglichst den Lebensstandard halten können. Anhand dieser Kriterien sollten Sie festlegen, wie hoch der der Rentenbetrag Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung sein soll.

Dabei ist zu beachten, dass beispielsweise Medizinstudenten in der Regel weniger Rente bei Berufsunfähigkeit brauchen, als ein Chefarzt oder eine Chefärztin mit Familie. Medizinstudenten studieren aber nicht ihr ganzes Leben, sondern werden im Laufe ihrer Karriere mehr Einkommen haben und eventuell auch eine Familie gründen, dann wächst auch wieder die notwendige Höhe der Rente bei Berufsunfähigkeit, um den Lebensstandard halten zu können. Auch die Inflation zeigt besonders heutzutage immer deutlicher, dass das Geld, das wir heute zum Leben benötigen, in ein paar Jahren wahrscheinlich gar nicht mehr ausreichen würde. All das gilt es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu bedenken.

Beitragsdynamik der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ärzten und Zahnärzten

Die Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung dient zum Inflationsausgleich. Idealerweise sollte im Berufsunfähigkeitsschutz die Höhe der Rente jedes Jahr um 3 bis 5 Prozent steigen. Dadurch steigt auch der Beitrag für die BU während der Laufzeit regelmäßig (einmal im Jahr). Der Dynamik kann widersprochen werden, sollte diese im Zeitverlauf mal nicht gewünscht sein. Trotzdem sollte das nicht zu oft passieren, damit im Leistungsfall der Berufsunfähigkeitsschutz ausreichend bleibt. Wie oft der Dynamik widersprochen werden kann, ist im Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung geregelt und kann je nach Police variieren. Trotz Beitragsdynamik muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Höhe der Rente richtig angesetzt wird und auch Nachversicherungen möglich sind.

Nachversicherungsgarantie in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Zahnärzte

Wie schon erwähnt, Medizinstudenten und Studenten für Zahnmedizin haben noch ganz andere finanzielle Verpflichtungen als Ärzte und Ärztinnen später im Verlauf ihres Lebens. Deswegen ist es bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig zu beachten, dass diese eine Nachversicherungsgarantie einschließt. Dies garantiert, dass, wenn sich bestimmte Lebensumstände ändern (bspw. Geburt eines Kindes, Hochzeit, Hauskauf, Praxisgründung, Gehaltserhöhung) die Rentenhöhe im laufenden Vertrag angepasst werden kann. Am besten sollte die Nachversicherungsgarantie beinhalten, dass ohne erneute Gesundheitsprüfung nachversichert werden kann!

6. Weitere wichtige Kriterien in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte und Ärztinnen

  • Rückwirkende Rentenzahlung in den ersten 6 Monaten
  • Das Verteuerungsrisiko (wenn die Gesellschaft schlecht wirtschaftet, kann es passieren, dass sie erhöhte Kosten auf den Beitragszahler umverteilt und die Beiträge erhöht) der Versicherungsgesellschaft sollte adäquat sein (kleiner als 30-35%)
  • Im Leistungsfall bei Berufsunfähigkeit räumt die BU einen Verzicht auf Meldepflicht bei gesundheitlicher Verbesserung ein
  • BU Schutz greift weltweit
  • Berufsunfähigkeit wird auch durch ihre Verursachung wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Verstöße im Straßenverkehr anerkannt und Leistung gewährt
  • Befristete Leistungsanerkennung muss im BU Vertrag explizit ausgeschlossen werden (ist befristete Leistungsanerkennung im Vertrag nicht ausgeschlossen, fällt die Beweispflicht, dass Sie noch berufsunfähig sind, Ihnen zu und Sie erhalten auch nur für diesen begrenzten Zeitraum die Leistung. Bei unbefristeter Leistungsanerkenntnis muss andersherum die Versicherung Ihnen beweisen müssen, dass keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, um die Leistung beenden zu können.)
  • Prognosezeitraum der Berufsunfähigkeit (wie lange mindestens die Krankheit vorliegen muss, um als berufsunfähig zu gelten) liegt in einer guten BU bei 6 Monaten

Abschluss einer BU für Ärzte und Zahnärzte so früh wie möglich!

Der Abschluss für einen Vertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann nie früh genug erfolgen. Das liegt daran, dass die Versicherungsgesellschaften natürlich kein Wohlfahrtsvereine sind und wirtschaftlich denken. Das heißt, nicht jeder kann einfach einen BU Vertrag abschließen. Vorher prüft die Versicherungsgesellschaft sehr pedantisch, wie hoch das Risiko sein kann, dass der potentielle Versicherte in Zukunft berufsunfähig werden kann. Liegen schon gesundheitliche Einschränkungen, oder eine Krankheit vor (beispielsweise eine Fehlstellung der Wirbelsäule muss regelmäßig durch Physiotherapie behandelt werden, oder es ist eine Psychotherapie notwendig, vielleicht müssen Sie aber auch einfach nur regelmäßig Medikamente einnehmen, wegen Bluthochdruck) wird es ganz schnell, sehr schwierig überhaupt nur eine Versicherungsgesellschaft zu finden, die einen selbst mit Ausschluss und hohen Beiträgen eine BU anbieten würde.

Deswegen sollte der Abschluss einer BU erfolgen, bevor sich die erste Krankheit manifestieren kann – und da wir alle nicht in die Zukunft blicken können, kann das jederzeit passieren. Schon nächste Sekunde könnten Sie stürzen und sich so schlimm verletzen, dass Sie ihr Leben lang eine gesundheitliche Einschränkung haben. Auch, wenn das nach Schwarzmalerei klingt, leider erleben wir es im Berufsalltag zu oft, dass sich Kunden gegen ihr BU Risiko absichern wollen und keinen Vertrag bekommen! In manchen Fällen hätte es gereicht, sich nur ein paar Monate vorher, um einen Abschluss einer BU zu kümmern, aber dann ist es schon zu spät. Ganz nebenbei ist die BU auch günstiger, je früher Sie sie abschließen.

Apropos Gesundheit: bei jeder BU müssen Gesundheitsfragen beantwortet werden, das kann ziemlich kompliziert sein und meist kommen dabei Erkrankungen der letzten 5 Jahre zum Vorschein, die man gar nicht mehr auf dem Schirm hatte. Vor der Antragstellung für eine BU sollte dringend eine anonyme Risikovoranfrage gemacht werden. Das ist ein Service, den wir kostenlos anbieten. Hier erfahren Sie mehr zu dem Thema.

„Je früher man sich seine Gesundheit sichert, um so wahrscheinlicher kann man seinen Wunschtarif abschließen. Auch bei Vorerkrankungen unterstützen wir euch bei der Suche nach der besten Lösung!“

Swen Kasten

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