Hausrat

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar.

Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung, elektronischen Geräten und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten z.B. für Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

Welche Gefahren sind wie versichert?

In der Hausratversicherung gilt der gesamte Haushalt, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, als versichert. Dazu gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Zudem zählt auch Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, zu den versicherten Risiken.

Die Standarddeckung einer Hausratversicherung umfasst folgende Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

Wohingegen Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer festzulegen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem “normalen Haushalt” kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Bei einer Unterversicherung wäre der Versicherer im Schadensfall berechtigt, Leistungen nur im anteiligen Verhältnis von tatsächlichem Wert zu Versicherungssumme zu erstatten. Möchte man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso aber auch das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Möglichkeit sein.

Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck oder auch Sachen aus Gold oder Platin gilt zudem meist eine Höchstversicherungssumme, für den Fall dass diese Gegenstände außerhalb von anerkannten und verschlossenen Wertschutzschränken aufgehoben werden.

Sinnvolle Leistungserweiterungen

Die Hausratversicherung deckt bereits die regulären Gefahren (Schadensursachen) Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl ab. Auch einige Nebenereignisse wie Überspannungsschäden durch Blitz, Vandalismus nach Einbruch und Raub sind bereits mitversichert. Viele von möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind damit bereits eingeschlossen. Dennoch bietet diese Basisdeckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.

Überschwemmung/Hochwasser ist natürlich die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier hohe Kosten, die nicht nur aus dem Sachschaden bestehen, sondern auch aus den Kosten, die für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entstehen. Den Aufwand, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, sollte man nicht unterschätzen.

Es gehören auch Schneelast, Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch zu den Elementargefahren.

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Hab und Gut erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese, zugegeben schwer greifbare, Gefahrengruppe kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde.

Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als “All-Risk-Deckung” bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde.

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch schon mal Gedanken darüber gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Glasscheibe zerstört wird?

Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln und damit auch in Vorleistung gehen.

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine “Allgefahren­Versicherung”. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert, außer Vorsatz. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Schützen Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl oder auch Beschädigung, wenn Sie damit unterwegs sind. Solange sich das Fahrrad nämlich mit im Haushalt befindet, gilt ganz normaler Versicherungsschutz für alle versicherten Risiken. Sobald Sie allerdings damit unterwegs sind, muss dies extra mitversichert werden.

Kunstgegenstände, Antiquitäten, Bücher, Instrumente, Sammlungen, Designermöbel,… – wer hochwertigen Hausrat sein Eigen nennt, stößt bei einer normalen Hausratversicherung schnell an die Grenzen des Möglichen. So sind sehr hohe Versicherungssummen nötig, um eine ausreichende Absicherung zu bieten.

Wertsachen können oft nur bis zu einer bestimmten Grenze eingeschlossen werden. Bei der Taxierung der Entschädigungshöhe tut man sich häufig schwer, da es evtl. keine vergleichbaren neuen Alternativen mehr für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände gibt. Wer sein Heim mit besonderen Dingen schmückt, benötigt daher auch einen besonderen Versicherungsschutz, um auf der sicheren Seite zu sein.