Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile.
Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
- Heilpraktiker
- Sehhilfen
- Kuren
- Vorsorgeuntersuchungen
- Arznei- und Verbandsmittel
- Hilfs- und Heilmittel
Erstattungsbeispiele
Heilpraktiker
Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führten zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschiedenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.
Sehhilfen
Fallbeispiel
Herr B. war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzliche Krankenkasse keine Kosten für Sehhilfen übernimmt, muss er die Rechnungen privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte er zumindest einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.
Weitere wichtige Absicherungen
- Stationäre Zusatzversicherung
- Zahnzusatzversicherung
- Krankentagegeldversicherung
- Pflegeergänzungsversicherung