Das Beste für Sie: Guter Rat muss nicht teuer sein. Unsere Beratung ist kostenlos.

Der Weg zur optimalen Finanzierung

Eine gute Immobilienfinanzierung ist maßgeschneidert. Denn Sie und Ihre Lebenssituation sind einzigartig. Setzen Sie deshalb auf eine Lösung, die wirklich zu Ihnen passt.

Die Calix Die Finanzierungsberater unterstützt Sie bei der Entwicklung und Umsetzung Ihres persönlichen Finanzierungskonzeptes. Hierbei greifen wir auf die Finanzierungsangebote von über 300 Bankpartnern zu und erarbeiten somit die für Sie garantiert beste Lösung.

Besprechen Sie mit uns Ihre Ziele und  Wünsche, egal ob Sie bauen oder kaufen wollen, Modernisierungsmaßnahmen durchführen möchten oder wir unabhängig Ihre bestehenden Finanzierungskonzepte prüfen sollen.

In den letzten Jahren haben wir über 500 Finanzierungswünsche erfüllen dürfen. Nutzen auch Sie gerne unsere Kompetenz und Unabhängigkeit zu Ihrem persönlichen Vorteil.

Ihr Weg zur optimalen Finanzierung

Ein Bauvorhaben ist nur in seltenen Ausnahmefällen allein mit Erspartem zu bezahlen. In folgenden Schritten zeigen wir Ihnen den Weg zur Ihrer Finanzierung

An vorderster Stelle steht das Beratungsgespräch. Gemeinsam mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner prüfen Sie Ihre finanzielle Situation und definieren Ihre Ziele. Ob bei Ihnen oder in einem unserer Büros entscheiden Sie selbst.

Auf Grundlage der erarbeiteten Analyse unterbreiten wir Ihnen verschiedene Finanzierungsvorschläge. Dabei ziehen wir auch öffentliche Mittel und die zahlreichen Programme der staatlichen Förderbank KfW in Betracht. Die resultierenden Angebote bespricht unser Experte im Detail mit Ihnen.

Ihre Finanzierungsanfrage wird unmittelbar an eine unserer vielen Partnerbanken weitergeleitet. Hierbei wählen wir das Kreditinstitut, das für Ihre persönliche Situation die optimalste und günstigste Lösung bietet.

Innerhalb von 24 bis 48 Stunden erhalten wir in der Regel eine Rückmeldung von der Bank.

Sobald die Rückmeldung der ausgewählten Bank erfolgt ist, besprechen wir gemeinsam alle Fragen rund um die Darlehensverträge ausführlich und vollumfänglich. Nach der Unterzeichnung kümmern wir uns um die nächsten Schritte, zum Beispiel die Weiterleitung der Unterlagen an den Notar.

Auch während der Auszahlphase ist Ihr persönlicher Ansprechpartner für Sie da. Einzuhaltende Fristen werden überwacht und Finanzierungsbausteine optimiert vom Kreditinstitut abgerufen. Durch die Zahlung in mehreren Raten kann häufig eine ganze Menge Geld gespart werden.

Neben dem passenden Finanzierungskonzept kümmern wir uns auch um die Absicherung Ihrer neuen Immobilie. Mit dem Calix Finanzierungsschutzbrief sorgen Sie so dauerhaft für Ihre Familie und sich vor.

Neben dem passenden Finanzierungskonzept kümmern wir uns auch um die Absicherung Ihrer neuen Immobilie. Mit dem Calix Finanzierungsschutzbrief sorgen Sie so dauerhaft für Ihre Familie und sich vor.

Das Traumhaus ist finanziert, und was wenn etwas passiert?

Die meisten Bauherren befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Daher stellt die Schuldenlast, die der Hausbau mit sich bringt, immer auch eine Gefahr für die ganze Familie dar. Fällt etwa der Hauptversorger weg, und Finanzierungsraten können nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann überhaupt ausreicht, um die offenen Schulden begleichen zu können, ist dabei noch eine ganz andere Frage.

Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten bereits auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Erkranken Sie und können nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt Ihr monatliches Einkommen normalerweise
deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um Ihrer Ratenverpflichtung nachzukommen? Auch hier bieten viele Anbieter gute Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Überprüfen Sie ggf., ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation noch ausreicht. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz bislang, sollten Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen. Wir helfen Ihnen dabei!

Und auch das sollten Sie beachten:

Sobald Sie das neue Eigenheim beziehen, sind neben der Adresse nur noch ein paar kleinere Änderungen an ggf. bestehenden Verträgen vorzunehmen. Bereits vorher gilt es aber einiges zu beachten, was wir Ihnen hier gerne zeigen möchten.

Gebäudeversicherung

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das gekaufte Gebäude bereits über eine Gebäudeversicherung verfügt. Diese Versicherung bleibt quasi beim Haus und geht auf Sie als neuen Versicherungsnehmer über, damit keine versicherungsfreie Zeit entsteht. Würde z. B. das Haus in der Übergangszeit abbrennen, gäbe es keine Erstattung, und Sie wären der Angeschmierte. Von daher ist das grundsätzlich eine sehr gute Regelung. Allerdings wissen Sie natürlich nicht, welchen Versicherungsschutz Sie hier übernehmen.

Regelmäßig können wir die Beobachtung machen: Je älter das Haus, desto älter die Gebäudeversicherung, desto schlechter und lückenhafter der Versicherungsschutz. Oft ist nur das Feuerrisiko abgesichert. Oft enthält dies noch keine Überspannungsschäden. Das mag 1970, bei Abschluss des Vertrags, noch keine große Rolle gespielt haben, als man sein Heizöl täglich per Kanne aus dem Keller holte – mit Blick auf die Vielzahl elektrischer Installationen, die über die Jahre zum Standard eines Wohnhauses geworden sind, kann man inzwischen kaum noch auf den Einschluss der Überspannungsschäden verzichten.

Das soll nur beispielhaft dafür stehen, was sich im „Wohnleben“ über die Jahrzehnte änderte und von der Versicherungsbranche auch in Versicherungsbedingungen aufgefangen wurde. Alte Versicherungsbedingungen sind vor allem eines: alt. Oft zu alt, um Sie im Schadensfall
noch glücklich machen zu können. Der Gesetzgeber hat an Probleme dieser Art gedacht und Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, von dem Sie innerhalb eines Monats nach Grundbuchumschreibung (nicht der Grundbuchauflassung) Gebrauch machen können. Sie können den Vertrag fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Umbauen oder gleich einziehen?

Sind vor dem Bezug des Hauses noch Umbaumaßnahmen geplant, müssen evtl. noch Punkte bedacht werden, die auch bei einem Neubau auftreten. Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, (z. B. Sturzgefahr, ungesichertes Baumaterial, etc.). Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Kommt es zum Schadensfall, können Sie nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung diese auch ab – zur Not vor Gericht. Hierfür anfallende Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für Ihre Baustelle nicht, benötigen Sie gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein.

Hausratversicherung

Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme – Schutz an Ihrem bisherigen und neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme, an die neuen Gegebenheiten hin anzupassen.

Privathaftpflicht

Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflich mitversichert. Hier bedarf es keiner speziellen Änderungen. Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist.

Heizen Sie mit Öl, sollte eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oft ist dieses Risiko zumindest bis zu einem gewissen Fassungsvolumen der Tanks aber auch bereits in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint. Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B.
für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen, ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuersachen vor Gericht.

Hinweis: Streitigkeiten aus dem Immobilienkauf sind evtl. nicht allumfassend versicherbar! Speziell, wenn Sie ein Haus nicht ausschließlich
selbst nutzen oder angebaut bzw. anderweitig neue, noch nicht vorhanden gewesene, Elemente (z. B. ein Wintergarten wo noch keiner war) ins Gebäude eingebracht werden, besteht in aller Regel kein Versicherungsschutz.

Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade, wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat.

18 Prozent aller privaten Bauvorhaben sind von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat.

Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso, wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie.