Wichtiges Wissen bei der Immobilienfinanzierung: die Prolongation als Anschlussfinanzierung

Die Prolongation als Anschlussfinanzierung

Einfach übersetzt bedeutet Prolongation Verlängerung. Als Privatperson kennt man die Vertragsverlängerung häufig im Mobilfunkgeschäft, wobei die Vertragsbedingungen neu ausgehandelt werden können, also die monatlichen Zahlungen, ein neues Handy und anderes. Ähnlich verhält es sich auch bei Finanzierungsmodellen, wie beispielsweise Krediten. Auch hier können befristete Verträge verlängert werden. Dabei werden Vertragsbedingungen wie der Zinssatz neu verhandelt und festgelegt, allgemeine Vertragsbedingungen bleiben erfahrungsgemäß bestehen.

Bei folgenden Finanzprodukten ist eine Prolongation möglich:

Kredite Geldanlagen
Immobilienfinanzierung

Roll-over-Kredite

Termingelder wie Festgeld

Sparbriefe

Beim Roll-over-Kredit werden die Zinsen nicht über die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt, sondern in vertraglich festgeschriebenen Terminen an die aktuellen Marktbedingungen angepasst. Solche Kredite sind eigentlich nicht für Privatpersonen konzipiert, sondern werden an große Unternehmen, Staaten oder öffentliche Einrichtungen vergeben. Für Privatpersonen ist die Prolongation besonders bei der Immobilienfinanzierung üblich.

Die Immobilienfinanzierung läuft häufig über einen Zeitraum von 20 bis zu 30 Jahren. Die Zinsen werden üblicherweise für 10 bis 15 Jahre festgelegt. Nach dieser Zeit ist die Immobilienfinanzierung meist noch nicht abgeschlossen, das heißt, der Kredit noch nicht abgezahlt. Also muss die Finanzierung neu vereinbart werden – das wird Anschlussfinanzierung genannt. Bleiben die bei der Anschlussfinanzierung beim bisherigen Anbieter, wird von einer Prolongation gesprochen, suchen Sie sich stattdessen einen neuen Kreditgeber für die weitere Immobilienfinanzierung, ist von einer Umschuldung die Rede.

So funktioniert eine Prolongation in der Immobilienfinanzierung

Mindestens drei Monate vor Ende der Zinsbindungsfrist hat der Anbieter Ihrer Immobilienfinanzierung die Pflicht Ihnen mitzuteilen, ob er die Finanzierung mit Ihnen fortsetzen möchte. Sind während der Immobilienfinanzierung keine schwerwiegenderen Probleme (beispielsweise Zahlungsrückstände) entstanden, werden Sie von Ihrem Finanzierungsanbieter ein Angebot zur Anschlussfinanzierung bekommen. Der Anbieter Ihrer Immobilienfinanzierung hat jedoch nicht die Pflicht eine Verlängerung der bisherigen Immobilienfinanzierung anzubieten, besonders, wenn sich die Bonität im Verlauf der Erstfinanzierung verschlechtert hat.

Bereiten Sie sich gut vor – holen Sie andere Angebote ein!

Es ist sehr wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit der Anschlussfinanzierung ihres Immobilienkredits befassen. Es ist ratsam, sich bei einem Kreditvergleich Angebote anderer Finanzierungsanbieter anzuschauen. Sind die Konditionen der Wettbewerber klar günstiger, macht es Sinn mit der Bank erneut das bisherige Prolongationsangebot zu verhandeln.

Es ist von Vorteil, sich auf das Prolongationsangebot ihres bisherigen Finanzierungsanbieters vorzubereiten. Nicht selten rechnet dieser damit, dass der Kreditnehmer den Aufwand eines Anbieterwechsels scheut und ohne Verhandlungen dem ersten Angebot zur Prolongation nachgibt. Außerdem sind Sie Bestandskunde – nicht selten werden den Bestandskunden schlechtere Angebote als den Neukunden unterbreitet. Haben Sie allerdings ein besseres Angebot zur Anschlussfinanzierung eines Wettbewerbes vorzuweisen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Bank Sie weiterhin als Kunden binden möchte. Die Bank wird sich verhandlungsbereit zeigen und ihr Prolongationsangebot nachbessern.

Der ideale Ablauf einer Prolongation

Schritt Eins:

Sie können bereits 12 Monate vor Ende der Zinsbindungsfrist ein Angebot für die Prolongation bei Ihrer Bank anfordern. (Es könnte sein, dass in absehbarer Zeit die Zinsen für die Anschlussfinanzierung steigen. Dann ist es natürlich besser dem zuvor zu kommen, und sich günstigere Zinsen bereits vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zu sichern. Spätestens aber 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist, sollten Sie ein Angebot zur Prolongation von Ihrer Bank einfordern, damit Ihnen genügend Zeit zum Angebotsvergleich bleibt.)

Schritt Zwei:

Haben Sie das Angebot zur Prolongation bei Ihrer Bank eingeholt, sollten Sie sich parallel dazu Angebote anderer Anbieter zum Vergleich anschauen.

Schritt Drei:

Auf das Prolongationsangebot der Hausbank warten und mit Hilfe von Angeboten anderer Anbieter gegebenenfalls nachverhandeln.

Schritt Vier:

Das Prolongationsangebot annehmen und unterschreiben. Die neuen Konditionen der Prolongation treten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist automatisch in Kraft.

Was passiert nach einer Prolongation?

In der Prolongation wird erneut eine Zinsbindungsfrist festgelegt. Mit dieser verhält es sich wie bei der Erstfinanzierung. Ist vor dem Ende der Zinsbindungsfrist noch eine Restschuld vorhanden, was bei einer Immobilienfinanzierung durchaus üblich sein kann, müssen Sie sich erneut mit einer Anschlussfinanzierung befassen.

Natürlich gibt es auch noch andere Formen der Anschlussfinanzierung, beispielsweise eine Umschuldung. Zu diesem Thema wird es einen weiteren Beitrag geben.

Weitere Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung

Im Gegensatz zur Prolongation, bei der Sie Ihre Immobilienfinanzierung bei Ihren bisherigen Anbieter weiterführen, können Sie Ihre Anschlussfinanzierung auch bei einem anderen Anbieter fortführen – das ist die Umschuldung. Außerdem gibt es noch eine besondere Form der Anschlussfinanzierung: das sogenannte Forward-Darlehen. Zu diesen Themen finden Sie in unseren weiteren Beiträgen demnächst zusätzliche Informationen.

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