Unser Leistungskatalog bildet jetzt folgende Dienstleistungen ab
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Unsere zufriedenen Kunden
Unser Konzept umfasst die Analyse Ihrer persönlichen Vorsorgesituation und der Situation Ihres Betriebes. Wir prüfen Ihre bestehenden Versicherungen auf Markt- und Preisaktualität und bessern wenn nötig mit Hilfe unserer Sonderkonzepte nach.
Mit Hilfe unserer Spezialvereinbarungen lassen sich so häufig mehre hundert Euro im Jahr sparen und das bei optimiertem Versicherungsschutz! Das Beste daran: Von der fundierten Analyse über die Vertragsgestaltung bishin zur letzten Unterschrift stehen wir Ihnen als autarke Berater persönlich zur Seite.
Gern sind wir für Sie da. Sprechen Sie uns an.
Warum Sachversicherungen für Mittelständische Unternehmen unverzichtbar sind
Sach-Gewerbe-Versicherungen sind ein derart breitgefächertes Feld, dass wir Ihnen auf dieser Seite zunächst eine Übersicht und eine kurze Erklärung zu einzelnen Sparten anbieten möchten, um zu veranschaulichen, wie wichtig der richtige Versicherungsschutz ist, wenn es um das eigene Unternehmen geht.
Unter den einzelnen Punkten finden Sie unter anderem eine Nennung der versicherbaren Gefahren und Leistungen, sowie weiterer wichtiger Punkte.
Auf Grund der Komplexität und immensen Wichtigkeit des Bereiches ist ein persönliches Gespräch zur Analyse und Klärung von spezifischen Fragen unerlässlich!
Betriebs- und Produkthaftpflicht
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Forderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und
Betriebsinhaber.
Versichert ist – je nach Umfang des Vertrages – die gesetzliche Haftpflicht,
die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen
Ihres versicherten Betriebes entstehen kann, insbesondere auch
die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit oder Falschlieferung
hergestellter oder gelieferter Produkte. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B. :
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung
fehlerhafter Erzeugnisse - für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen
Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-
Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen
Sach- oder Personenschaden leistet
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:
- Schäden, die man selbst erleidet
- Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
- Schäden die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z.B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind.
- reine Vermögensschäden
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch ihre Lieferung oder ihr „Liefernlassen“ ins Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche
für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert.
Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter wie z.B.
- durch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
- infolge der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen
- wegen nutzlos aufgewendeter Kosten für die Ver- oder Bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse
- für Kosten für Aus- und Einbau mangelhafter Erzeugnisse
- durch Mängel an be- oder verarbeiteten Sachen
- durch Fehler gelieferter, montierter oder gewarteter Maschinen Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Betriebsgebäude
So wie das Wohngebäude, ist auch die Betriebsstätte vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.
Wichtig für alle Betriebe, deren Betriebsgebäude Eigentum der Firma sind und für Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.
Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die der Eigentümer vorgenommen hat wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, stationäre Maschinen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm/Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
Der Schutz einer Betriebsgebäudeversicherung gilt grundsätzlich nur für die im Vertrag genannten versicherten Gefahren. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, weitere Gefahren bzw. Schäden in einem individuellem Angebot einzuschliessen
- Wiederherstellung von versicherten Gebäuden – Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen. Auch die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
Betriebsinhalt
Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in dem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften begünstigt wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
- Vorsatz
- grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
- Krieg
- Kernenergie
- In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
- In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
- In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
- In der Sturmversicherung: Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Überschwemmung und Rückstau, Erdrutsch, Schneedruck
Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.
- Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
- Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
- Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, es wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
Rechtsschutz Gewerbe
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Wenn Sie sich als Firma oder Freiberufler vor finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen möchten, bietet ein Gewerbe-Rechtsschutz vielseitige Absicherungsmöglichkeiten.
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (i. d. R. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
- Baurechtsstreitigkeiten
- Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
- Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
- Kapitalanlagestreitigkeiten
- Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
- Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
- Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden,
Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)
Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen machen
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gericht
Versichert sind das Unternehmen als Versicherungsnehmer und die Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Sebastian Adamski
daheim STATT HEIM
Ich arbeite mit Calix als Gründer schon über 15 Jahre zusammen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit schätze ich sehr. Calix bieten mir ein großes Leistungsportfolio und gehen mir dabei nicht auf den Sack.
Den großen Vorteil in der Zusammenarbeit sehe ich darin, dass sie ortansässig sind. Die kurzen Wege gestalten unsere Zusammenarbeit sehr einfach. Versicherungen werden immer fair ausgehandelt und im Schadensfall wird durch Calix alles ganz unkompliziert erledigt.
Ernst-Martin Grote
Malerfachbetrieb Schaare