Der Beamte im Ruhestand erhält ein Ruhegehalt. Dieses kann nach 40 Jahren rund 70 % seiner letzten Bezüge betragen, die er im aktiven Dienst noch erhielt. Erreicht ein Beamter keine 40 Dienstjahre, fallen seine Ruhebezüge geringer aus. Grundlage der Berechnung sind nur die ruhegehaltsfähigen letzten Bezüge. Auch wenn die Beamtenversorgung in diesem Bereich merklich über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, tut sich mit 30 % weniger Einkommen eine große Lücke auf, die fast zwangsläufig zu Einschränkungen führen wird.
Da erst in den letzten Jahren Rücklagen für die Ruhestandsversorgung von Beamten gebildet werden, belasten sie bis zum Ableben die Finanzhaushalte. Die Kürzungen der letzten Jahre sind ein deutliches Zeichen, wo hier der Weg hingehen wird.
Auch, dass Beamte in den Kreis der für Riester förderfähigen Personen aufgenommen wurden, ist nicht ohne Grund passiert. Wie bei allen anderen Bevölkerungsgruppen heißt es auch beim Beamten: “Spare fürs Alter!”. Je früher man beginnt, eine Altersvorsorge aufzubauen, desto weniger muss man sparen. Der Zinseszins-Effekt belohnt jeden, der sich früh für seine unvermeidbare Altersvorsorge entscheidet.
Bis auf die betriebliche Altersvorsorge stehen dem Beamten alle Möglichkeiten offen, die beim Alterssparen staatlich gefördert werden – sei es durch Zulagen und/oder bessere steuerliche Behandlung.
Auch als Staatsdiener sollten Sie sich nicht allein auf den Staat verlassen, wenn es um Ihre finanzielle Zukunft geht. Sorgen Sie selbst für Ihr Alter vor!