Pauschale vs. Individuelle Beihilfe für Beamte
2024 wird in Niedersachsen die pauschale Beihilfe für Beamte eingeführt. Deswegen wollen wir euch informieren:
- Was ist die pauschale Beihilfe?
- Welche Unterschiede gibt es zur individuellen Beihilfe?
- Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Was ist die pauschale Beihilfe für Beamte?
Erstmals wurde die pauschale Beihilfe als Alternative zur individuellen Beihilfe 2018 in Hamburg eingeführt. Darauf folgten weitere Bundesländer, die die pauschale Beihilfe einführten: Bremen, Berlin, Brandenburg und Thüringen. Auch Niedersachsen führt 2024 die pauschale Beihilfe für seine Beamten ein.
Einfach und kurz erklärt: Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr (für Lehrer ist das das jeweilige Bundesland) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht einen Teil der entstandenen Kosten bei Krankheit, Geburt oder Pflege für seine Beamten trägt. Pauschal heißt in diesem Zusammenhang, dass der Dienstherr pauschal die Hälfte des Beitrags für die Krankenvollversicherung bezuschusst, egal, ob man über die private oder gesetzliche Krankenversicherung abgesichert ist.
Nun fragen sich viele betroffene Beamte und Lehrer, was bedeutet das für mich? Bei der Entscheidung zwischen beiden Formen der Beihilfe ist unbedingt zu beachten, habe ich mich für die pauschale Beihilfe entschlossen, gibt es kein Zurück. Ein Wechsel zurück in die individuelle ist nicht möglich.
Welche Unterschiede gibt es zur individuellen Beihilfe?
Am besten lässt sich ein Begriff in Abgrenzung zu einem anderen verstehen. So ist es auch mit der pauschalen Beihilfe in Bezug auf die individuelle Beihilfe.
Bei der individuellen Beihilfe werden die Kosten, die für medizinisch notwendige Leistungen anfallen, zu einem Teil von mindestens 50 Prozent (in Niedersachsen für einen Beamten mit 2 Kindern sogar 70%, für die Kinder selbst 80%) übernommen. Für die Restkosten, die nicht durch die
individuelle Beihilfe gedeckt sind, muss eine beihilfekonforme private Krankenversicherung (Krankenteilkostenversicherung) abgeschlossen werden. Beamte können sich unter bestimmten Umständen auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, müssen dort aber den gesamten Beitrag selbst bezahlen, da in dem Recht für die individuelle Beihilfe keine
Kostenerstattung für Beiträge vorgesehen ist. Deswegen ist bei dieser Art von Beihilfe die gesetzliche Krankenversicherung selten sinnvoll und vor allem sehr teuer.
Bei der pauschalen Beihilfe werden 50 Prozent vom Beitrag für die private oder gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Das heißt, es werden nicht die konkret anfallenden Behandlungskosten bezuschusst. Aus diesem Grund brauchen Beamte, die sich für die pauschale Beihilfe entscheiden, zwingend eine Versicherung, die 100% der anfallenden Behandlungskosten deckt, d.h. eine Krankenvollversicherung. Meist ist bei der pauschalen Beihilfe die gesetzliche Krankenversicherung am sinnvollsten.
In jedem Fall ist die Entscheidung von vielen individuellen Faktoren abhängig, weswegen eine Beratung durch einen autarken Experten für enorm wichtig ist. Wir stehen euch gerne zur Seite!
Unterschiede individuelle und pauschale Beihilfe im Überblick
Pauschale Beihilfe | Individuelle Beihilfe | |
Kostenübernahme | 50% vom Beitrag für die Krankenvollversicherung, aber nicht für den Pflegeversicherungsbeitrag,
kein Nachweis von Rechnungen notwendig |
Teil der entstandenen Kosten (50%-70%, abhängig von Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes) für Krankheit, Geburt oder Pflege. D.h. Erstattung von den verauslagten Kosten durch Nachweis von Rechnungen |
Art der Versicherung | Meist gesetzliche Krankenversicherung sinnvoll, aber auch private Krankenversicherung möglich, solange es eine Vollversicherung ist | Beihilfekonforme private Krankenversicherung, für den Teil der Kosten, die nicht über die individuelle Beihilfe abgedeckt sind (Kranken-teilkostenversicherung).
gesetzliche Krankenversicherung meist viel teurer, deswegen selten sinnvoll |
Bedingungen in der Pension | Keine Erhöhung
Weiterhin 50% des Beitrags der Krankenvollversicherung |
Beihilfebemessungssatz wird von 50% auf bis zu 70% angehoben (Satz ist vom Bundesland abhängig)
Krankenteilkostenversicherung von z.B. nur 30 Prozent erforderlich |
Für wen lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Die Einführung neuer Gesetze führt häufig zu Verunsicherungen. So werden sich nun viele Beamte und Lehrer in Niedersachsen fragen, was die pauschale Beihilfe für sie bedeutet.
Die gute Nachricht vorweg: Beamte und Lehrer, die schon in einer beihilfekonformen privaten Versicherung abgesichert sind, also die individuelle Beihilfe nutzen, brauchen sich nicht beunruhigen lassen. Die pauschale Beihilfe ist nämlich nur in folgenden Fällen zu empfehlen:
- Für Beamte mit schweren Vorerkrankungen
- Beamte mit niedriger Besoldung (kleiner als A10)
- Beamte, die vorwiegend in Teilzeit arbeiten wollen
- Beamte, deren Einkünfte in Pension voraussehbar sehr gering sind
Sind schwere Vorerkrankungen vorhanden, kann der Beitrag für eine private Krankenversicherung sehr hoch sein, beziehungsweise ist dann sogar keine Aufnahme in die die private Krankenversicherung möglich, da die Beiträge für, und die Aufnahme in die Versicherung nach Risiko für die Entstehung von Kosten bewertet werden. Die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung dagegen ist nicht risikogebunden. Ist man nun gezwungen, aufgrund seiner Vorerkrankungen die gesetzliche Krankenversicherung zu wählen, kann die pauschale Beihilfe genutzt werden. Vorher gab es keine Kostenerstattung für gesetzlich krankenversicherte Beamte.
Da sich die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung aus der Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens (dazu zählen auch Einkünfte aus Miete, selbstständiger Tätigkeit oder Kapitalerträgen) berechnen, ist es rein rechnerisch nachvollziehbar, dass es für Beamte mit geringer Besoldungsstufe, in Teilzeit sowie mit geringer Pension günstiger ist, sich für die pauschale Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden.
Treffen oben genannten Punkte nicht auf Sie zu, hat es keine Vorteile, sich für die pauschale Beihilfe zu entscheiden. Als Beamter hat man gewissermaßen das „Privileg“ sich für die private Krankenversicherung entscheiden zu können. Für normale Angestellte ist der Wechsel in die PKV erst ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 € (Stand 2024) möglich und diese bekommen keine Kosten in Form von Beihilfe erstattet.
Vorteile Privater Krankenversicherung
Der Fachkräftemangel wird auch im medizinischen Sektor immer deutlicher wahrnehmbar. Auf einen Facharzttermin oder auf planbare OPs muss immer länger, meist monatelang, gewartet werden. Selbst beim Hausarzt sitzt man meistens stundenlang im Wartezimmer. Beim Krankenhausaufenthalt ist die Unterbringung in einem Dreibettzimmer häufig Standard. Die gesetzliche Krankenversicherung gerät immer mehr unter Kostendruck und muss Leistungen streichen.
Eine private Krankenversicherung bietet dagegen viele Vorteile gegenüber einer gesetzlichen Krankenversicherung. Zum einen ermöglicht sie oft eine schnellere Terminvergabe bei Fachärzten und eine kürzere Wartezeit auf medizinische Behandlungen. Zudem können Versicherte in der Regel von einer größeren Auswahl an Ärzten und Krankenhäusern profitieren. Darüber hinaus bieten private Krankenversicherungen oft zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer im Krankenhaus an. Der Versicherungsschutz lässt sich sehr individuell und nach eigenen Wünschen ausgestalten. Durch sogenannte Ausbildungstarife können Referendare von besonders günstigen Prämien profitieren. Auch die leiblichen Kinder oder der Ehepartner können von den günstigen Beihilfetarifen profitieren
Fazit pauschale und individuelle Beihilfe
Rein finanziell lohnt sich die pauschale Beihilfe für Beamte mit schweren Vorerkrankungen, geringer Besoldungsstufe, in langfristiger Teilzeittätigkeit oder mit sehr geringer Pension. Andernfalls überwiegen die Vorteile der individuellen Beihilfe bezüglich der Kosten und besonders hinsichtlich der Leistungen der privaten Krankenversicherung. Das sogenannte Hamburger Modell (Hamburg führte als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe ein) wurde von nur 14 Prozent der neuen, jungen Beamten gewählt. Auch die Durchdringung in anderen Bundesländern ist überschaubar. Außerdem ist mit der pauschalen Beihilfe der Wechsel in ein anderes Bundesland für den Beamten meist auch nicht möglich, da viele Bundesländer die pauschale Beihilfe nicht gewähren.