Immobilien werden immer teurer! Die Zinsen befinden sich seit einiger Zeit im Aufwärtstrend! Die Inflation geht durch die Decke!
Bei diesen Nachichten ist es besonders wichtig, jede Förderung, die im Rahmen einer Finanzierung genutzt werden kann, zu beanspruchen. Daher wollen wir euch im Folgenden etwas zu dem in 2022 neu aufgelegten KfW-Förderprogramm berichten. Wie Wirtschaftsminister Robert Habeck in der letzten Woche mitteilte, können bereits ab dem 20 April die Anträge auf staatliche Förderung bei der KfW-Bank gestellt werden.
KfW- Förderprogramm 2022: Ab dem 20.04.2022 geht es los.
Im Folgenden wollen wir einige Fragen beantworten:
- Was wird mit dem neuen Programm gefördert?
- Was ist eine Energieeffizienzklasse?
- Wie viel Budget gibt es für dieses KfW-Förderprogramm?
- Welche Regeln gelten für dieses KfW-Förderprogramm?
- Wie kommt man an die neue Förderung?
- Was gilt künftig für die Neubauförderung?
Was wird mit dem neuen Programm gefördert?
Das neue Förderprogramm der KfW-Bank ist für Neubauten nach dem EH-40 Standard. Dies umfasst Häuser der Effizienzstandards EH-40, EH-40 plus und EH-40-Nachhaltigkeitsklasse. Die Anträge für die neue Förderung können ab dem 20. April im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Die derzeitige Förderung ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.
Förderung für energieeffiziente Neubauten startet wieder
Stand: 05.04.2022
Ab dem 20.04.2022 können Sie wieder Anträge für den Bau oder den Kauf eines neuen Effizienzhauses / Effizienzgebäudes stellen. Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren Antrag, bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
- Private und gewerbliche Antragsteller können ausschließlich die Kreditvariante beantragen.
- Kommunen können die Kredit- oder die Zuschussvariante beantragen.
- Bei Wohngebäuden fördern wir diese drei Effizienzhaus-Stufen:
- Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 15.000 Euro
- Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
- Effizienzhaus 40 Plus: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten je Wohneinheit, also bis zu 18.750 Euro
- Bei Nichtwohngebäuden fördern wir diese beiden Effizienzgebäude-Stufen:
- Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 10 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3 Mio. Euro
- Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeits-Klasse: 12,5 % (Tilgungs-)Zuschuss von maximal 30 Mio. Euro Kreditbetrag / förderfähigen Kosten, also bis zu 3,75 Mio. Euro
- Für Betroffene des Hochwassers 2021 wurden einige Ausnahmeregelungen beschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/
Was ist ein Energieeffizienzklasse?
Ein Gebäudem, welches nach dem Standard EH-40 gebaut ist, verbraucht nur 40 Prozent der Energie, die ein Referenzhaus benötigt. Im Prinzip kann man sich merken: Je kleiner die die Effiziensklasse um so energieeffizienter ist das Gebäude. Das folgende Bild kann hierzu als Veranschaulichung dienen.
Wie viel Budget gibt es für dieses KfW-Förderprogramm?
Als Budget gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 1 Mrd. an.
Zu beachten ist aber Folgendes: Beim Stopp des Förderprogramms im Januar warteten noch rund 24.000 Anträge auf Bearbeitung. Bei der Vorstellung des neuen Programmes gab der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck daher auch gleich zu bedenken, dass die Mittel wohl schnell erschöpft sein werden. Um dennoch möglichst vielen Antragsstellern eine Förderung zu ermöglichen, wurden die Fördersätze nach unten hin angepasst.
Welche Regeln gelten für dieses KfW-Förderprogramm?
Die Fördersätze für einzelne Bauprojekte wurden durch die Bundesregierung halbiert. Die Gebäudeklasse EH-40 wird mit zehn Prozent eines maximalen Kreditbetrags von 150.000 Euro bezuschusst. Man erhält also maximal bis zu 15.000 Euro. Für Häuser der EH-40-Nachhaltigkeitsklasse und EH-40 plus Häuser beträgt der neue Zuschuss maximal 12,5 Prozent eines Kreditbetrags von 150.000 Euro, also bis zu 18.750 Euro.
Zudem wurden die Bedingungen für eine Förderung geändert. Beispielsweise wird der Einbau einer Gasheizungen bei Neubauten nicht mehr unterstützt.
Weiterhin werden Häuser nach dem Standard EH-55 nicht mehr gefördert. Wie Robert Habeck ausführte, ist EH-55 mittlerweile „normaler“ Standard bei Neubauten. Bauherren, die Ihr Bauvorhaben zum Ende der „alten“ Förderfrist, also zum 31.01.2022 geplant haben, die Anträge aber noch nicht eingereicht haben, müssen nun die neuen, strengeren Regeln anwenden.
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Wie kommt man an die neue Förderung?
Die Förderung für euer energieeffizientes Bauvorhaben müsst ihr vor dem Baubeginn beantragen. Wie weiter oben bereits geschrieben, ist die Voraussetzung, dass euer Neubau mindestens die Standards der Effizienzklass EH-40 erreicht. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden. Jeder Antrag wird von einem Energiesachverständigen geprüft.
Um zu prüfen, welche Effizienzstufe das eigene Haus erreicht, müssen Bauherren mit einem zertifizierten Energiesachverständigen die einzelnen Daten des Hauses auf der Webseite der KfW eintragen: „Dort wird dann automatisch das Energielevel des Hauses berechnet, und mit einem entsprechenden Dokument erhält man dann die Förderung bei der Bank“, so eine KfW-Sprecherin.
Was gilt künftig für die Neubauförderung?
Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen.
Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH-40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.
In einem zweiten Schritt wird – im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH40-Nachhaltigkeit (EH40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG-Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.
Fazit:
Ob das neue KfW-Programm auch für euch Interessant ist, oder ob eines der anderen zahlreichen KfW-Förderprogramme für euch das Richtige wäre, können wir gerne gemeinsam herausfinden. Festzuhalten bleibt: In Zeiten, wo es immer teurer wird, eine Finanzierung zu realisieren, sollte keine Möglichkeit der Förderung unbeachtet gelassen werden!
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