Heute möchte euch Swen etwas zur Dienstunfähigkeitsabsicherung für Lehreramtsanwärter erzählen 🙂
Weitere Infos: Berufsunfähigkeit (BU) ist nicht gleich Dienstunfähigkeit (DU). Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“ erklärt. Dienstunfähig ist ein Beamter, „wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Kräfte dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun“.
Darum ist eine Dienstunfähigkeitsabsicherung wichtig:
Solltet Ihr Fragen haben, eine Beratung wünschen, so nutzt einfach unser Kontaktfeld. Wir betrachten eure Situation gerne persönlich in unseren Büros in Hildesheim, Hannover oder via Online-Beratung! 🙂
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